Entwicklung der Realsteuerhebesätze der Gemeinden mit 50 000 und mehr Einwohnern im Jahr 2004
Die Umfrage, die das Institut Finanzen und Steuern, Bonn jährlich mit Hilfe der Industrie- und Handelskammern durchführt, zeigen erneut einen Trend zu höheren Hebesätzen und damit höherer Steuerbelastung für die Wirtschaft.
Im Jahre 2004 wird die Gewerbesteuer im Durchschnitt mit einem Hebesatz von 432 v.H. erhoben. Gegenüber dem Vorjahr hat sich damit der gewogene Durchschnittshebesatz um einen Punkt erhöht. 8 von den 191 erfassten Kommunen haben ihre Gewerbesteuerhebesätze angehoben, davon 3 Städte mit 100.000 bis 150.000 Einwohnern und eine Großstadt mit über 500.00 Einwohnern. Am stärksten erhöht hat sich der durchschnittliche Hebesatz in Bremen (20 Prozentpunkte) und Mecklenburg-Vorpommern (5 Prozentpunkte); ermäßigt allein in Hessen (-1 Prozentpunkt). In sechs Ländern werden die Betriebe höher als im Bundesdurchschnitt besteuert. Die Gewerbesteuerhebesätze der 191 Städte und Gemeinden haben eine Spannbreite zwischen 340 v.H. und 490 v.H.
In den zwölf Großstädten mit mehr als 500.000 Einwohnern rangiert der Gewerbesteuerhebesatz in Berlin mit 410 v.H. am unteren Ende; Frankfurt/M. liegt zusammen mit München mit 490 v.H. an der Spitze aller deutschen Kommunen. Alle anderen Großstädte besteuern ihre Betriebe mit Sätzen zwischen 420 und 470 v.H.
Die Grundsteuer A - die Realsteuerbelastung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe - weist auch im Jahr 2004 mit Abstand die niedrigsten Hebesätze auf. Im Durchschnitt der erfassten Städte hat sich der Hebesatz um 1 Prozentpunkt auf 261 v.H. erhöht; der Durchschnittshebesatz der Grundsteuer A erreicht damit nur 56,1 v.H. des Durchschnittshebesatzes der Grundsteuer B.
Bebaute und unbebaute Grundstücke sowie die Masse der Betriebsgrundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens werden im Jahr 2004 im Durchschnitt mit einem Hebesatz von 465 v.H. zur Grundsteuer B herangezogen. Als Folge einer größeren Zahl von kräftigen Hebesatzveränderungen (größte durchschnittliche Hebesatzanhebung in Bremen mit 50 v.H.-Punkten und Hamburg mit 30 v.H.-Punkten) hat sich der durchschnittliche Hebesatz gegenüber dem Vorjahr um 5 v.H.-Punkte erhöht.
Die Entwicklung der Realsteuerhebesätze insbesondere bei der Gewerbesteuer und der Grundsteuer B ist von großem Interesse für die Wirtschaft.
Weitere Informationen:
http://www.ifst2.de/publikationen/420/inhalt.html
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