Hamburger Senat legt Gesetzentwurf zur Auflösung der HWP vor
Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat heute den Gesetzentwurf "zur Bildung der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Universität Hamburg" beraten. Der Gesetzentwurf beinhaltet die Fusion von HWP - Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik und Universität Hamburg. Die entstehende Fakultät wird aus drei "Departments" - den ehemaligen Fachbereichen für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften und der ehemaligen HWP - gebildet und unter einem Gründungsdekanat vereint.
Dr. Dorothee Bittscheidt, Präsidentin der HWP: "Mit der Fusion von HWP und den Fachbereichen für Wirtschaftswissenschaften und Sozialwissenschaften der Universität Hamburg sind wir nach wie vor nicht einverstanden, sehen aber in der Fusionsentscheidung eine von der Politik zu verantwortende Vorgabe." Als problematisch erweist sich insbesondere der Minderheitenstatus der HWP-Vertreter in den Gremien der neuen Fakultät. Im so genannten "Gründungsfakultätsrat" der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften stellt jedes der drei Departments sieben Vertreter. Damit fallen der HWP nur ein Drittel der Sitze im "Gründungsfakultätsrat" zu; die Studierenden der HWP sind in diesem Gremium lediglich mit einem Sitz vertreten. In den der Fakultät übergeordneten Gremien, wie etwa dem Akademischen Senat, dem Hochschulrat, sowie dem Personalrat und dem Studierendenparlament ist die HWP gar nicht berücksichtigt.
In dieser Situation ist die HWP im Moderationsprozess mit den Fusionspartnern dafür eingetreten, die wichtigsten Punkte des HWP-Profils zu sichern. Das vorliegende Gesetz realisiert folgende im Moderationsprozess erreichten Ergebnisse: Die Studiengänge der HWP bleiben zunächst erhalten. Das gilt auch für die Zulassungsquote von bis zu 40 Prozent der Studierenden ohne Abitur.
Die HWP und die beiden Fachbereiche, die in die neue Fakultät übergehen, bilden jeweils Departments mit eigenen Ausschüssen, die ihre bestehenden Studiengänge verantworten. Bei der Entwicklung eines neuen Studienangebots durch die Fakultät ist laut Gesetzentwurf "das Profil der bisherigen HWP in der Lehre und bei der Zusammensetzung der Studierenden" zu berücksichtigen.
Alle Mitglieder der HWP, auch die im interdisziplinär orientierten Bachelor-Studiengang und in den Masterstudiengängen der HWP engagierten Juristen, und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung werden zum Zeitpunkt der Gründung Mitglieder der neuen Fakultät.
Darüber hinaus werden der Senat und die Bürgerschaft darüber informiert, dass die Ressourcen der HWP für Lehre und Forschung ungeschmälert in die neue Fakultät übergehen. Für die nächsten Jahre ist gesichert, dass die Ressourcen nicht zugunsten des Haushalts der Freien und Hansestadt Hamburg oder zur Deckung unterfinanzierter Bereiche der Universität Hamburg verwandt werden.
Bittscheidt: "Auf der Basis einer für die HWP existentiellen Entscheidung - nämlich ihren Status als eigenständige Hochschule aufgeben zu müssen - entspricht die Übernahme der Moderationsergebnisse in die Gesetzesvorlage einem fairen Umgang mit der HWP und ihren Interessen."
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