Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft legt umfangreiche Expertise vor
Wie kann das Urheberrecht im digitalen Zeitalter den Anforderungen aus Bildung und Wissenschaft gerecht werden? Das Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft legt umfangreiche Expertise vor
Am 30. November erhielt die Bundesministerin für Justiz, Frau Zypries, vom Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft eine detaillierte Stellungnahme zum Referentenentwurf vom 27.09.2004 für ein Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft. Darin wird vom Aktionsbündnis nicht nur Kritik geübt sondern es werden juristisch fundierte Wege aufgezeigt, um im Urheberrechtsgesetz ?die Rechte der Nutzer stärker zu berücksichtigen?, wie es die Regierung ursprünglich vorgesehen hatte. Dabei hat sich das Aktionsbündnis zunächst auf das in der jetzigen Novellierung (Korb 2) Machbare beschränkt. Dem Aktionsbündnis liegt daran, dass Bildung und Wissenschaft alle Potenziale der digitalen Medien zur Produktion von Wissen nutzen dürfen, um Ausbildung und Forschung in Deutschland bestmöglich zu fördern und international wettbewerbsfähig zu halten.
Dem Gesetzgeber muss seinerseits daran gelegen sein, die Arbeitsfähigkeit des Bildungsbereiches und der Wissenschaft durch geeignete rechtliche Rahmenbedingungen zu unterstützen, u.a. durch einen intensiven Dialog des Gesetzgebers mit den Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen, um deren praxisgerechte Anforderungen im digitalen Zeitalter zu verstehen und in einen Gesetzestext umzusetzen. Im Kern geht es bei der Novellierung des Urheberrechts um die Frage, ob sich Deutschland als Wissensgesellschaft versteht oder den Interessen der Verwerter und der Unterhaltungsindustrie Priorität einräumen will. Die Novellierung des Urheberrechts könnte in dieser Frage eine Weichenstellung sein.
Die im Aktionsbündnis zusammengeschlossenen Institutionen setzen sich dafür ein, dass die Nutzungsrechte an Informationen und urheberrechtlich geschützten Werken für Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen unter Berücksichtigung ihrer sehr speziellen Verwendungszwecke gesichert sind - zu fairen Preisen für diesen Nutzerkreis. Staatliche Bibliotheken müssen auch künftig in der Lage sein, Schulklassen oder Seminargruppen digitale Kopien eines wissenschaftlichen Zeitschriften-Artikels zu Selbstkostenpreisen bereitzustellen (digitaler Lieferdienst). Auch sollten Dokumente, die in der Bibliothek einer Schule oder Universität vorhanden sind, digital - wie in öffentlichen Bibliotheken - an allen elektronischen Leseplätzen eingesehen werden und lokal zur Weiterverarbeitung gespeichert werden können.
In der gegenwärtigen zweiten Reformstufe (Korb 2) gilt es, den Gesetzentwurf so zu ändern,
- dass es erlaubt ist, digitale Lehrmaterialien für den Unterricht innerhalb eines geschlossenen Personenkreises wie einer Schulklasse oder einem Seminar, an dem möglicherweise Gruppen an verschiedenen Orten [virtual learning] mitwirken, zu vervielfältigen und für die nächsten Veranstaltungen aufzubewahren,
- dass, wie bisher erprobt, durch Bibliotheken digitale Kopien an wissenschaftliche Gruppen versendet werden dürfen,
- dass der Zugang zu maschinell geschützten Dokumenten (DRM) im Bildungs- und Wissenschaftsbereich gesichert ist. Es darf nicht sein, dass ein Dokument für die Lehre eingesehen werden könnte, aber der Verlag nicht in der Lage ist, die Lese-Sperren individuell aufzuheben,
- dass der gesetzlich privilegierte Zugang zu Dokumenten zum Zwecke der Vorbereitung auf die Lehre oder für die Forschung auf ganze Zeitschriftenartikel oder Bücher ausgedehnt werden kann. Nur aus der Kenntnis vollständiger Quellen kann man qualifiziert lehren und forschen.
Die detaillierte Stellungnahme (40 Seiten) ist abrufbar im Internet unter der URL: http://www.urheberrechtsbuendnis.de/docs/AB_Urheberrecht_BuW_261104.pdf
Das Aktionsbündnis arbeitet an einem 'Eckpunktepapier', das die Erfordernisse an ein wirklich dauerhaft tragfähiges und sinnvolles Gesetz erläutert. Die Dienstleistungen müssen den Zugang zu Quellen erleichtern, anstatt dass die großen Verlage den Zugang verknappen und die Entwicklung neuer zukunftsfähiger Dienste behindern.
Dem Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft gehören die Fraunhofer Gesellschaft (FhG), die Helmholtz Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren (HGF), die Hochschulrektorenkonferenz (HRK), die Max-Planck-Gesellschaft (MPG), die Leibniz Gemeinschaft (WGL) und der Wissenschaftsrat (WR) sowie 135 Fachgesellschaften, Verbände und Institutionen an. Fast 2.000 Persönlichkeiten aus Bildung und Wissenschaft unterstützen mit ihrer Unterschrift unter die ?Göttinger Erklärung? die Ziele des Bündnisses.
Kontakt:
Dr. Klaus-Eckart Maass
Koordination
Verein zur Förderung eines Deutschen Forschungsnetzes
Dr. Hartmut Simon
Der Sprecher
Universität Siegen
D-57068 Siegen
Weitere Informationen:
http://www.urheberrechtsbuendnis.de/docs/AB_Urheberrecht_BuW_261104.pdf Hier finden Sie die detaillierte Stellungnahme (40 Seiten) des Urheberrechtsbündnis zum Referentenentwurf
http://www.urheberrechtsbuendnis.de