Baden-württembergische Universitäten begrüßen das Urteil zu Studiengebühren
Der Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz der baden-württembergischen Universitäten, der Tübinger Rektor Eberhard Schaich, nannte das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Studiengebühren und einer verfassten Studierendenschaft "eine richtige und so längst erwartete Entscheidung". Es sei konsequent, die Kompetenzen der Länder zu respektieren und keine bundesrechtlichen Detailregelungen zuzulassen. So werde auch der Wettbewerb zwischen den Hochschulsystemen der einzelnen Bundesländer gestärkt. Die baden-württembergischen Universitäten seien für diesen Wettbewerb hervorragend gerüstet.
Eberhard Schaich rief zudem die Landespolitik dazu auf, "die Urteilsbegründung gründlich zu studieren." Das Verfassungsgericht gehe davon aus, dass das Gebührenaufkommen der Qualitätssteigerung an den Hochschulen diene.
Er begrüßte die Absicht des baden-württembergischen Wissenschaftsministers Peter Frankenberg, ein Darlehenssystem zu schaffen, das auch sozial Schwächeren ein Studium ermöglicht. Für die Universitäten sei dies essentiell. Die Studiengebühren dürfen nicht zur Entlastungen der Haushalte herangezogen werden, sondern müssten der Qualitätssicherung der Lehre zugeführt werden, und zwar vollständig. Allerdings sollen kreditierte Studiengebühren nicht zur Regel werden.
"Auf die sozialen Aspekte muss sich unsere besondere Aufmerksamkeit richten", sagte Eberhard Schaich. Studierende aus sozial schwächeren Schichten seien bereits mit BAFöG -Rückzahlungen belastet, so dass für diese Klientel weitere Schulden von mehreren Tausend Euro schwerer zu tragen wären. Deshalb müsse man sich überlegen, ob man nicht auch ein Stipendiensystem mit einem deutlichen Leistungsanteil schaffen könne. Auch bei den BAFöG-Rückzahlungen gebe es Abschläge für diejenigen, die zur Gruppe der Jahrgangsbesten gehörten.
Das Verfassungsgericht räume den Ländern keine Vorgaben ein, wie sie ihre Gebühren gestalten dürften, solange die Einwohner der Länder, die solche Gebühren erheben, nicht unangemessen benachteiligt werden. Damit sei der Spielraum für die Länder weit gesteckt, führte Eberhard Schaich weiter aus.
Man werde nun in Gespräche mit der Landespolitik eintreten, um an den zu treffenden Regelungen für die Erhebung von Studiengebühren mitwirken zu können. Dies sei schon deshalb erforderlich, weil die Hochschulen ein solches Gesetz vollziehen müssten. Besonders wichtig sei, den Verwaltungsaufwand in Grenzen zu halten. Die Universitäten erwarteten überdies, dass die Studiengebühren bei den Hochschulen verbleiben und kein Prozess der Umverteilung außerhalb der Hochschulen stattfinde.
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