US-amerikanische grenzüberschreitende Sachaufklärung (Cross-Border Discovery) in steuerlichen Verfahren
Deutsche Unternehmen, die sich in den USA wirtschaftlich betätigen, sei es durch eine Tochtergesellschaft oder eine Betriebsstätte oder auf andere Weise, müssen nicht nur das materielle amerikanische Steuerrecht beachten, sondern auch die teilweise recht verwirrenden und unübersichtlichen US-Verfahrensvorschriften. Aus deutscher Sicht schwer verständlich sind dabei besonders das Nebeneinander von Gerichtszuständigkeiten sowie das stark formalisierte Sachaufklärungs-Verfahren, "Discovery" genannt. Dieses kann auch grenzüberschreitend ("exterritorial") eingesetzt werden. Das jeweilige deutsche Mutter-/Stammunternehmen wird in einem solchen Fall zu einem Verfahrensbeteiligten, der zu weitreichenden Auskünften und Dokumentenvorlagen verpflichtet ist.
Die IFSt-Schrift Nr. 425 des Instituts "Finanzen und Steuern", Bonn, gibt einen Überblick über die verwickelten Regeln, nach denen die US-Steuerverwaltung und die US-Gerichte vor Beginn eines Gerichtsprozesses ausländische Verfahrensbeteiligte zur Mitwirkung an der grenzüberschreitenden Sachaufklärung, z. B. zur Vorlage in Deutschland befindlicher Unterlagen, anhalten können. Einen Schwerpunkt bilden dabei die im amerikanischen Recht vorgesehenen Möglichkeiten zur Abwehr solcher Mitwirkungs-Anforderungen. Weitere Gegenstände der Schrift sind die Bedeutung des Haager Beweisübereinkommens, die Funktion der internationalen Verträge über den Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden sowie der Auskunftsanspruch des Steuerpflichtigen gegenüber der Verwaltung.
Weitere Informationen:
http://www.ifst2.de/publikationen/425/inhalt.html
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