Besonderheiten des deutschen Doppelbesteuerungsabkommens mit den USA
Das 1989 erneuerte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit den USA gehört wegen der intensiven deutsch-amerikanischen Wirtschaftsbeziehungen zu den wichtigsten internationalen Steuerverträgen Deutschlands. Es regelt, welcher Staat in welchem Umfang "grenzüberschreitende" Aktivitäten besteuern darf und wie eine mehrmalige Besteuerung verhindert wird. Erfasst sind hiervon insbesondere alle deutschen Investitionen in den USA wie auch alle amerikanischen Investitionen in Deutschland, etwa in Gestalt von Tochtergesellschaften, Niederlassungen/Betriebstätten, Finanzierungen oder Lizenzvergaben.
Ungeachtet dieser großen praktischen Bedeutung ist das Abkommen - zumindest für Nicht-Spezialisten - inhaltlich schwer verständlich. Das liegt einmal an seiner dem deutschen Rechtsdenken fremden Terminologie und Rechtstechnik, die sich weitgehend an den Vorgaben des OECD-Musterabkommens (in seiner Fassung von 1989) orientieren. Zum anderen haben mehrere Besonderheiten der amerikanischen Vertragspolitik in das Abkommen Eingang gefunden, z.B. die Zulassung einer Betriebstättengewinnsteuer, die (begrenzte) Berechtigung der USA zur Nichtanwendung des Abkommens auf ihre Staatsange-hörigen und Ansässigen (sog. saving clause) sowie eine eigene umfangreiche Missbrauchsklausel.
Die vorliegende Arbeit (IFSt-Schrift Nr. 430) des Instituts "Finanzen und Steuern", Bonn erläutert in konzentrierter Form Entstehung und wesentlichen Inhalt des Abkommens - unter Einbeziehung wichtiger neuerer Gerichtsentscheidungen. Einen Schwerpunkt bilden dabei jene Regelungen, die von der deutschen Abkommenstradition abweichen, also namentlich auf spezielle amerikanische Vorstellungen zurückgehen. Die Arbeit gelangt zu dem Ergebnis, dass sich das Abkommen, insgesamt betrachtet, in der Praxis bewährt hat, aber in einzelnen Punkten Änderungen und Überarbeitungen erforderlich sind, die eine alsbaldige Revision des Abkommens nahe legen.
Weitere Informationen:
http://www.ifst2.de/publikationen/430/inhalt.html
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