Professor Doris König zur Vizepräsidentin der Bucerius Law School ernannt
Auf seiner letzten Sitzung hat der Senat der Bucerius Law School Prof. Dr. Doris König einstimmig zur Vizepräsidentin der Hochschule ernannt.
Dieses Amt, das seit der Berufung von Prof. Dr. Dres. h.c. Karsten Schmidt zum Präsidenten der Hochschule vakant war, wird fortan im jährlichen Turnus von den Professorinnen und Professoren der Bucerius Law School wahrgenommen. Prof. Dr. König übernimmt das Amt mit sofortiger Wirkung verkürzt bis Oktober 2006.
Prof. Dr. Doris König, 1957 in Kiel geboren, ist seit dem Jahr 2000 Inhaberin des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Allgemeine Staatslehre, Völker- und Europarecht an der Bucerius Law School. Sie studierte Rechtswissenschaft an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (Erstes Juristisches Staatsexamen 1980) und absolvierte 1982 ein Postgraduiertenstudium an der University of Miami School of Law mit dem Abschluss "Master of Comparative Law" (M.C.L.). Nach dem Zweiten Juristischen Staatsexamen arbeitete sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin im Walther-Schücking-Institut für Internationales Recht an der Universität in Kiel. Der Promotion im Bereich des internationalen Seerechts folgte eine Tätigkeit als Richterin am Landgericht Hamburg (1989 bis 1992). Im Anschluss daran kehrte sie als wissenschaftliche Assistentin an das Walther-Schücking-Institut zurück. Im Dezember 1998 folgte die Habilitation mit einer Arbeit zur verfassungsrechtlichen Problematik des europäischen Integrationsprozesses. Von 1999 bis 2000 übernahm Doris König Lehrstuhlvertretungen in Saarbrücken, Halle (Saale) und Kiel. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen im Recht der europäischen Integration, dem internationalen See- und Umweltrecht mit seinen Bezügen zum internationalen Wirtschaftsrecht und dem internationalen Menschenrechtsschutz.
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