Die Steuerregeln zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung: Deutschland und USA im Vergleich
In den Fällen der sog. Gesellschafter-Fremdfinanzierung, d.h., wenn eine Kapitalgesellschaft bei einem zu mehr als 25 v. H. beteiligten Anteilseigner, einem verbundenen Unternehmen oder einer dritten Person, die auf den Anteilseigner oder das verbundene Unternehmen finanziell "zurückgreifen" kann, einen Kredit aufgenommen hat, bilden die von der Gesellschaft darauf gezahlten Zinsen nach § 8a KStG unter bestimmten Voraussetzungen verdeckte Gewinnausschüttungen, mit der Folge, dass diese Zinsen den Gewinn der Gesellschaft nicht mindern dürfen, mithin zu versteuern sind.
Seit ihrem Inkrafttreten im Jahre 1994 hat diese Regelung, die zunächst im wesentlichen nur für im Ausland aufgenommene Kredite galt, Kritik ausgelöst, die noch stark gewachsen ist, nachdem sie 2004, um EU-Ausländer nicht zu diskriminieren, auf die normalen Inlandsfinanzierungen ausgedehnt wurde. Mängelpunkte sind vor allem - außer der Zusatzbelastung - die undurchdachte Systematik, die internationale Unabgestimmtheit und die übergroße Kompliziertheit der Regelung. Es kann darum kaum verwundern, dass auch die aktuellen Steuerreformvorschläge die Forderung nach gründlicher Überarbeitung oder gar Abschaffung des § 8a KStG enthalten.
Hauptgegenstand der Veröffentlichung des Instituts Finanzen und Steuern e.V., Bonn (IFSt-Schrift Nr. 436) ist der Vergleich der Grundzüge der deutschen und der - nicht weniger komplizierten - amerikanischen Regelung von Gesellschafter-Fremdfinanzierungen, unter Einbeziehung der wichtigsten Rechtsprechung und Literatur. Ein solcher Vergleich ist unter anderem deshalb von besonderem Interesse, weil die USA für die Rechtsfolge einer steuerlich nicht akzeptierten Fremdfinanzierung eine grundlegend andere Konzeption als Deutschland verwenden. Sie sehen in den betroffenen Zinszahlungen keine verdeckte Gewinnausschüttung, sondern versagen lediglich den Betriebsausgabenabzug, eine Lösung, für die auch aus deutscher Sicht einiges spricht.
Die Schrift schließt mit einem Überblick über die - leider allesamt mit Schwächen behafteten - inhaltlichen Regelungsalternativen, die Deutschland gegenwärtig hat. Dabei zeigt sich: Kurzfristig sind "Wunderlösungen" nicht in Sicht.
Weitere Informationen:
http://www.ifst2.de/publikationen/436/inhalt.html Inhaltsverzeichnis
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