Studiengebühren-Befreiung für Studierende mit Behinderung: DSW fordert einheitliches Nachweisverfahren
(Berlin, 7. September 2006) Für Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit muss das Verfahren bei der Befreiung von Studiengebühren und in den Härtefallregelungen an allen Hochschulen einheitlich sein. Dies fordert das Deutsche Studentenwerk (DSW). DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde sagte heute zum Auftakt einer Tagung in Berlin: "Diejenigen Bundesländer, die Studiengebühren einführen, ermöglichen in aller Regel Befreiungs- oder Härtefallklauseln für Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit." Die konkrete Umsetzung liege aber oft in der Satzungshoheit jeder einzelnen Hochschule. "Sie regelt, auf welcher Basis und mit welchen Nachweisen behinderte Studierende die Befreiung von den Studiengebühren beantragen können. Ebenso prüft sie die Anträge und entscheidet. Hier plädieren wir für ein einheitliches, transparentes Vorgehen", sagt der DSW-Generalsekretär, "und wir fordern alle Hochschulen auf, gegenseitig die einmal festgelegte Befreiung von Studiengebühren anzuerkennen."
Nach DSW-Angaben haben 15% der rund zwei Millionen Studierenden eine Behinderung oder chronische Krankheit. "In den Bundesländern, die Studiengebühren einführen, müssen diese Studierenden nun gegenüber ihrer Hochschule den Nachweis erbringen, dass ihre Behinderung oder chronische Krankheit so genannte studienerschwerende Auswirkungen hat", erläuterte Meyer auf der Heyde. "An vielen Hochschulen werden die Verfahren und Anforderungen dafür aber erst entwickelt. Man sollte sich jetzt auf ein einheitliches Verfahren verständigen", mahnte der DSW-Generalsekretär.
Er machte auf die ohnehin schwierige wirtschaftliche Lage der Studierenden mit Behinderung oder chronischer Krankheit aufmerksam: "Diese Studierenden müssen schon jetzt, etwa für Arzneimittel oder eine barrierefreie Wohnung, mehr Geld ausgeben als ihre nichtbehinderten Kommilitoninnen und Kommilitonen. Oft sehen sie sich vielen Barrieren gegenüber, die ihre Studienzeit verlängern."
Auf Einladung des Deutschen Studentenwerks treffen sich heute und morgen über 40 Expertinnen und Experten, die sich in Hochschulen und Studentenwerken für die Belange von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Krankheit einsetzen, in Berlin zu einer Tagung zum Thema Studienfinanzierung.
Das Deutsche Studentenwerk gibt für die konkrete Umsetzung der Studiengebühren-Befreiungs- oder Härtefallregelungen der Hochschulen folgende Empfehlungen:
http://www.studentenwerke.de/pdf/StuBeh_Nachteilsausgleich_07_2006.pdf
Kontakt: Stefan Grob, Tel. 030/29 77 27 20, E-Mail: stefan.grob@studentenwerke.de
Weitere Informationen:
http://www.studentenwerke.de
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