Gegendarstellung zu der BLK-Pressemitteilung 20/2006 vom 23.10.2006
Die Feststellung, die Evaluierung der IWF durch die Leibniz-Gemeinschaft und eine von dieser eingesetzte unabhängige Gutachtergruppe hätte ergeben, dass die IWF die notwendigen qualitativen Anforderungen nicht mehr erfülle, ist unzutreffend. Richtig ist vielmehr, dass nicht die Leibniz-Gemeinschaft, sondern der Senat der Leibniz-Gemeinschaft mit der Durchführung der Evaluierung beauftragt gewesen ist und dass sich sowohl die vom Senat der Leibniz-Gemeinschaft eingesetzte Gutachtergruppe als auch der Senatsausschuss Evaluierung der Leibniz-Gemeinschaft für eine auf drei Jahre befristete Weiterförderung der Einrichtung ausgesprochen haben.
Weitere Informationen:
http://www.blk-bonn.de/pressemitteilungen/presse2006_20.htm - Pressemitteilung 20/2006 der BLK
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