Cross Compliance im Spannungsfeld zwischen Bürokratieabbau und wirkungsvollem Vollzug
Gerät bei der Diskussion um Entbürokratisierung die Effektivität von Cross Compliance aus dem Blickfeld? In einem neuen Arbeitsbericht aus dem Institut für Ländliche Räume der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL) in Braunschweig vergleichen Heike Nitsch und Bernhard Osterburg die Standards in unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten, stellen Überlegungen zum Kontrollsystem vor und geben Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Cross Compliance.
Cross Compliance, das heißt die Bindung von Direktzahlungen an Standards aus den Bereichen Umwelt-, Verbraucher- und Tierschutz und für einen guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand der Agrarflächen, wurde mit der EU-Agrarreform vom Juni 2003 zu einem zentralen, obligatorischen Bestandteil der Gemeinsamen Agrarpolitik. Verbunden hiermit sind Erwartungen an eine nachhaltige Landwirtschaft und eine bessere gesellschaftliche Akzeptanz der Direktzahlungen. Die enge Verknüpfung förderrechtlicher Verwaltungsvorgänge mit dem fachrechtlichen Vollzug wird jedoch mit einem hohen bürokratischen Aufwand erkauft. Daher ist es von Interesse, welche Standards die einzelnen Mitgliedstaaten definiert haben und wie durch Cross Compliance tatsächlich eine Verbesserung des Vollzugs erreicht werden kann.
Diesen Fragen geht ein Bericht zur "Umsetzung von Cross Compliance in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten" nach, der im Institut für Ländliche Räume der FAL im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) erarbeitet und als Arbeitsbericht des Bereichs Agrarökonomie der FAL veröffentlicht wurde. Die Autoren charakterisieren Cross Compliance als fach- und förderrechtliches Instrument und vergleichen unterschiedliche Ansätze in den EU-Mitgliedstaaten. Hierbei finden auch ökonomische Theorien zu Kontrollmaßnahmen Anwendung. "Da die Ausgestaltung der Direktzahlungen nach 2013 zunehmend diskutiert wird, sollten Cross-Compliance-Kontrollen zur Stärkung des unabhängigen fachrechtlichen Vollzugs beitragen", hebt Heike Nitsch hervor. Die strikten EU-Vorgaben zu Kontrollorganisation und Sanktionen stellen jedoch teilweise Hemmnisse für eine gezielte Durchführung der Kontrollen dar. Mehr Flexibilität wäre in bestimmten Bereichen wünschenswert.
Da die Direktzahlungen den unterschiedlichen Aufwand zur Einhaltung gebietsspezifischer Auflagen nicht berücksichtigen, eignet sich Cross Compliance besonders zur Umsetzung flächendeckender Grundauflagen. Dieser Bereich sollte hinsichtlich wirksamer Standards überprüft und gegebenenfalls ergänzt werden. Unter anderem empfehlen die Autoren in diesem Zusammenhang - und auch in Hinblick auf die Diskussion über die Abschaffung der obligatorischen Ackerflächenstilllegung - zu prüfen, ob landwirtschaftliche Betriebe einen bestimmten Anteil ihrer Fläche als "ökologische Ausgleichsfläche" (z. B. Hecken, Randstreifen, Buntbrachen, artenreiches Grünland) ausweisen sollten. Die Pflege dieser Flächen könnte über Agrarumweltprogramme zusätzlich gefördert werden.
Der Arbeitsbericht kann von der Homepage des Institutes (www.lr.fal.de) unter der Rubrik "Publikationen" unter "Downloads" "Arbeitsberichte seit 2003" herunter geladen werden.
Kontaktadresse:
Bernhard Osterburg, Tel: 0531 596 5211, E-Mail: bernhard.osterburg@fal.de; Heike Nitsch Tel: 0531 596 5234, E-Mail: heike.nitsch@fal.de
Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL), Institut für Ländliche Räume, Bundesallee 50, 38116 Braunschweig
Weitere Informationen:
http://www.fal.de/cln_044/nn_791232/SharedDocs/10__LR/DE/Publikationen/Bereich/download__ab__04__2007__de.html - Arbeitsbericht zum Download