Online-Durchsuchungen in Einzelfällen wichtig
Ulrich Sieber, Direktor am Max-Planck-Institut für Strafrecht, hat vor dem Bundesverfassungsgericht ausgesagt
In der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts am Mittwoch, den 10.10.2007, zur umstrittenen Online-Durchsuchung hat Ulrich Sieber, Direktor am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg i. Br., ausgesagt (Az. 1 BvR 370/07). In seinem Gutachten für das Gericht erläuterte er, dass das Internet nicht nur zur Begehung von computerspezifischen Delikten (z. B. Hacking), sondern auch zur Kommunikation zwischen Straftätern bei sonstigen Kriminalitätsformen genutzt werde. Die Bandbreite der Täter reiche "vom Eierdieb bis zum Terroristen".
Weitere Informationen:
http://goto.mpg.de/mpg/pri/20071010/
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