Pinkwart: Ausfallfonds ist Basis der bundesweit sozial-verträglichsten Ausgestaltung von Studienbeiträgen
"Wer Ausfallfonds in Frage stellt, will vollen Studienbeitrag von Bafög-Empfängern"
Innovationsminister Prof. Andreas Pinkwart hat die Kritik zurückgewiesen, der Anteil von 18 Prozent, den die Hochschulen aus den Einnahmen der Studienbeiträge in den Ausfallfonds abführen, sei zu hoch. "Wir haben in Nordrhein-Westfalen durch den Ausfallsfonds und durch die niedrigsten Zinssätze bei den Studienbeitragsdarlehen die bundesweit sozialverträglichste Ausgestaltung der Studienbeiträge. Wir stellen zwei Drittel der BAföG-Bezieher faktisch von der Beitragszahlung frei, alle anderen erfahren zum Teil große Ermäßigungen. Wer dafür plädiert, den Ausfallfonds wie in anderen Bundesländern zu gestalten, der plädiert auch dafür, dass fast alle BAföG-Bezieher die vollen Studienbeiträge zahlen müssen. Das kann die SPD nicht ernsthaft wollen - die Landesregierung jedenfalls will das nicht, weil wir das Studium für Studie-rende aus einkommensschwachen Familien attraktiver machen möchten", sagte Pinkwart.
Der Ausfallfonds ist das Herzstück der sozialverträglichen Gestaltung des nordrhein-westfälischen Studienbeitragsmodells. Er wird durch die NRW.Bank verwaltet. Die Mittel des Fonds sind dafür vorgesehen, die Darlehen derjenigen BAföG-Empfänger zu tilgen, die aufgrund der bundesweit niedrigsten Kappungsgrenze keine oder nur einen Teil der eigentlich angefallenen Studienbeiträge bezahlen müssen. Die maximale Kappungsgrenze liegt bei 10.000 Euro aus BAföG-Darlehen, Studienbeitragsdarlehen plus alle bis Rückzahlungsbeginn angefallenen Zinsen. Die Zinsen in Höhe von derzeit 5,9 Prozent auf die Studienbeitragsdarlehen decken die Refinanzierungs- und Verwaltungskosten der NRW-Bank, die an den Darlehen und deren Verwaltung keinerlei Gewinn machen darf.
Die Höhe des Abführungsbetrages war zum vergangenen Sommersemester 2007 von ursprünglich 23 Prozent auf 18 Prozent abgesenkt worden. In jedem Sommer wird aufgrund der Erfahrungen des abgelaufenen Jahres neu überlegt, ob der Abführungsbetrag abgesenkt werden kann. Pinkwart: "Natürlich wollen wir, dass die Hochschulen so viel Geld wie möglich direkt zur Verfügung haben. Aber das darf nicht auf Kosten künftiger Generationen geschehen."
Inzwischen haben sich 55.000 Studierende, dass sind rund 19 Prozent aller studienbeitragspflichtigen und darlehensberechtigten Studierenden in Nordrhein-Westfalen, dafür entschieden, die Zahlung der Beiträge an die Hochschulen der NRW.Bank zu überlassen. Zum Vergleich: In anderen Ländern liegt diese Quote im niedrigen einstelligen Bereich.
Diese wachsende Beliebtheit ist auch der Grund für die konservative Kalkulation des Ausfallfonds. Pinkwart: "Damit stellen wir sicher, dass der Fonds zu jeder Zeit für alle ausfallenden Darlehen eintreten kann." So bleibt den Hochschulen ein Effekt wie in der Renten- oder Pflegeversicherung erspart: Sie müssen keine großen Schwankungen bei der Abführung einkalkulieren und können verlässlich auch längerfristige Ausgaben aus den Studienbeiträgen einplanen. Pinkwart weiter: "Kein Cent geht verloren. Sollte der Ausfallfonds nicht in voller Höhe benötigt werden, kann die Abführungsquote auch zukünftig jederzeit angepasst werden."
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