Neuer Kode für die Teilstationäre Multimodale Schmerztherapie
Leistungen der Schmerztherapie können endlich korrekt erfasst werden
Ab 2009 wird es im OPS-Katalog (Verzeichnis der Operations- und Prozedurenschlüssel) einen neuen Kode "Teilstationäre Multimodale Schmerztherapie" geben. Damit wird es endlich möglich sein, diese schmerztherapeutische Leistung korrekt zu erfassen. Multimodale Schmerztherapie beruht auf der engen Zusammenarbeit verschiedener Disziplinen und entspricht damit den aktuellen wissenschaftlichen Qualitätsstandards in der Therapie chronischer Schmerzen.
Der neue OPS-Kode, erarbeitet von Vertretern der Deutschen Gesellschaft zum Studium des Schmerzes (DGSS), des Bundesverbands der Schmerztherapeuten in Deutschland (BVSD) und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), schafft auch die Voraussetzung für eine korrekte Abrechnung schmerztherapeutischer Leistungen nach dem System der Diagnosis Related Groups (DRG).
Langwieriger Prozess
Der Einführung der Ziffer ging ein langwieriger Entwicklungsprozess voraus. Die Leistungsinhalte und die strukturellen Voraussetzungen waren in der adhoc-Kommission "Multimodale Interdisziplinäre Schmerztherapie" der DGSS erarbeitet worden, bevor im Februar 2007 nach Abstimmung mit dem Präsidium und in Absprache mit der adhoc-Kommission "DRG und AEP" der Änderungsantrag eingereicht wurde. Obwohl sowohl das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information DIMDI als auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft die Einführung der neuen Ziffer grundsätzlich unterstützten, machten DRG-System und Krankenkassen einen Kompromiss erforderlich. "Die Widerstände seitens der Kostenträger konnten durch die Darstellung der Leistungsintensität und die erreichbaren Ergebnisse multimodaler Schmerztherapie schnell ausgeräumt werden", berichtet Dr. Bernhard Arnold von der DGSS-adhoc-Kommission. Aber auch formale Notwendigkeiten erforderten Nachbesserungen: Der Kode musste geeignet sein, um jeden einzelnen Behandlungstag als eigenen Fall zu dokumentieren. Da der Leistungsumfang auch innerhalb definierter Programme von Tag zu Tag sehr unterschiedlich sein kann, musste die Ziffer breit nutzbar sein. Erst Ende 2008 war ein Kompromiss gefunden.
Wesentliche Kriterien sind in der Ziffer verankert
Die Richtlinie "1 Tag = 1 Fall" führte nun dazu, dass es nicht möglich war, innerhalb der Ziffer den Gesamtumfang der Therapie festzulegen, so dass die (für Rückenschmerzen evidenzbasierte) Forderung eines Behandlungsumfangs von mindestens 100 Stunden entfallen musste. Trotzdem konnten wesentliche strukturelle und prozessuale Kriterien in der Ziffer verankert werden, beispielsweise die Voraussetzung eines multidisziplinären Assessments, die Behandlung in einer integrativen Teamstruktur nach festgelegtem Behandlungsplan und die Begrenzung der Gruppengröße auf maximal acht Patienten.
Erfassung des Leistungsangebots in Deutschland
Noch nicht abzusehen ist, ab wann die Vergütung der teilstationären schmerztherapeutischen Leistungen über DRGs erfolgen wird. Zunächst soll die neue Kodiermöglichkeit generell der Erfassung des derzeitigen Leistungsangebots in Deutschland dienen mit der Frage, ob dafür eine oder mehrere DRGs überhaupt errechnet werden können. Bisher wird die teilstationäre Schmerztherapie über tagesgleiche Sätze vergütet, die für jede Einrichtung einzeln verhandelt werden müssen.
Ansprechpartner
Dr. med. Bernhard Arnold, adhoc-Kommission "Multimodale Interdisziplinäre Schmerztherapie" der DGSS, Abteilung f. Schmerztherapie, Klinikum Dachau, Krankenhausstr. 15, 85221 Dachau, 08131-76-4050, E-Mail: bernhard.arnold@amperkliniken.de
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