Die Belastung durch Einkommensteuer und Sozialabgaben
Die Abgabenbelastung insbesondere von Arbeitnehmern liegt aufgrund von "heimlichen Steuererhöhungen" und Sozialabgaben nach wie vor auf hohem Niveau.
Bereits wenige Jahre nach der letzten größeren Steuersenkung - sie fand 2005 statt - steht der Einkommensteuertarif wieder auf der politischen Agenda. Das Institut "Finanzen und Steuern" e.V. (Bonn) untersucht in seiner aktuellen IFSt-Schrift Nr. 454, inwieweit hier Handlungsbedarf besteht. Als Grundlage dient die langfristige Entwicklung der Steuer- und Abgabenbelastung. Dabei zeigt sich: Die Abgabenbelastung bewegt sich nach wie vor auf hohem Niveau, auch wenn sich der langfristige Anstieg in letzter Zeit abgeschwächt hat. Hinsichtlich der Belastung von Arbeitnehmern liegt Deutschland im internationalen Vergleich in der Spitzengruppe.
Auf Grund der Intransparenz wird die Tarifwirklichkeit in der Öffentlichkeit häufig falsch eingeschätzt. Faktisch fielen die Entlastungen beim Einkommensteuertarif in den letzten Jahren vor allem für mittlere Einkommen deutlich niedriger aus, als die Entwicklung der Tarifeckwerte annehmen lässt.
Ein Ärgernis ist insbesondere der 1990 abgeschaffte, aber mittlerweile wieder deutlich ausgeprägte "Mittelstandsbauch" im Einkommensteuertarif. Dieser geht maßgeblich auf die über die Jahre aufsummierten "heimlichen" Steuererhöhungen zurück. Unter Einbeziehung der "heimlichen" Steuererhöhungen ist für viele Steuerzahler mit mittleren Einkommen gegenüber 1990 sogar ein Anstieg der Grenzbelastung zu konstatieren; selbst bei der Durchschnittsbelastung ergibt sich für bestimmte Einkommensgruppen eine Mehrbelastung gegenüber 1990 - trotz mehrfacher Senkung des Einkommensteuertarifs durch den Gesetzgeber.
Das Institut "Finanzen und Steuern" fordert, "heimliche" Steuererhöhungen zukünftig systematisch zu vermeiden. Die im Rahmen des Konjunkturpakets II beschlossenen Steuersenkungen sind insoweit nur ein marginaler Schritt, aber immerhin in die richtige Richtung.
Außerdem sollte wieder eine echte "synthetische", d.h. für alle Einkommensteuerarten gleiche Einkommensteuer angestrebt werden, nachdem die Tarifstruktur des Einkommensteuerrechts in den letzten Jahren durch Sonderregelungen zunehmend "zerfasert" wurde.
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