Schauspieler Armin Mueller-Stahl im Rat der Hochschule für Musik und Theater Rostock
Der Hochschulrat der Hochschule für Musik und Theater Rostock hat sich am 7. Juli 2009 neu konstituiert. Als neues Mitglied gehört ihm unter anderem der Schauspieler, Maler, Musiker und Schriftsteller Armin Mueller-Stahl an. Ein weiters prominentes Mitglied des Hochschulrats ist bereits der Dirigent und Pianist Daniel Barenboim.
Dem Hochschulgremium gehören sieben Persönlichkeiten aus Kunst und Wirtschaft an, die nicht Mitglieder der Hochschule sind. Neue Mitglieder des Rates sind neben Armin Mueller-Stahl die Direktorin des NDR-Landesfunkhauses Mecklenburg-Vorpommern Elke Haferburg sowie der Intendant der Festspiele Mecklenburg-Vorpommern Dr. Matthias von Hülsen. Weiterhin gehören dem Hochschulrat an Daniel Barenboim, Chefdirigent der Staatskapelle Berlin und Pianist, Prof. Wilfrid Jochims, Gründungsrektor der Hochschule für Musik und Theater Rostock, und Konsul Horst Rahe, Geschäftsführer der Deutschen Seereederei und Ehrensenator der Hochschule für Musik und Theater Rostock, sowie Prof. Dr. Dr. h.c. Dieter Schröder, Staatssekretär a. D. und ehemaliger Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock.
Als Vorsitzender wurde Prof. Dr. Dr. h. c. Dieter Schröder bestätigt.
Der 78-jährige Künstler Armin Mueller-Stahl wurde auf Vorschlag des Rektors Prof. Christfried Göckeritz über den früheren Leiter der Festspiele Mecklenburg-Vorpommern, Sebastian Nordmann, für eine Mitarbeit im Hochschulrat geworben. "Herr Mueller-Stahl ist auf vielen künstlerischen Gebieten tätig. Als Schauspieler, Musiker, Maler und Schriftsteller wird er ein hervorragender Berater unserer Hochschule sein", begründet Prof. Göckeritz seinen Vorschlag.
Der Hochschulrat hat die Hochschule bei ihrer Entwicklungsplanung zu beraten und Maßnahmen zur weiteren Profilierung und zur Erhöhung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit vorzuschlagen.
Die Hochschule für Musik und Theater Rostock verfügt seit Juni 2005 über einen Hochschulrat. Seine Mitglieder werden vom Konzil für die Dauer von vier Jahren gewählt.