Wissenschaftsrat: Neuer Leitfaden der Konzeptprüfung nichtstaatlicher Hochschulen in Gründung
Mit der Konzeptprüfung bietet der Wissenschaftsrat künftig den Ländern und nichtstaatlichen Hochschulen ein Verfahren an, Konzepte zur Gründung einer Hochschule wissenschaftsgeleitet und transparent zu beurteilen.
Die Konzeptprüfung ersetzt die bislang angebotene Konzeptakkreditierung und soll bereits in einem frühen Stadium einer Hochschulgründung - vor allem, bevor diese ihren Studienbetrieb aufnimmt - den Ländern und den Hochschulgründern eine Orientierung geben, ob und wie ein Konzept gegebenenfalls vor der ersten befristeten staatlichen Anerkennung weiterentwickelt werden sollte. Im Vergleich zur Institutionellen Akkreditierung ist das neue Verfahren auf diejenigen Prüfbereiche und Kriterien konzentriert, die schon in einer Gründungsphase sinnvoll beurteilt werden können. Die Prüfung erfolgt durch den Akkreditierungsausschuss des Wissenschaftsrates. Die Institutionelle Akkreditierung selbst wird, wie bereits bekannt, nach Ablauf der bis zum 1. Februar andauernden Übergangsfrist, nur noch für Hochschulen durchgeführt, die mindestens drei Jahre bestehen.
„Der Leitfaden der Konzeptprüfung bildet gemeinsam mit dem im Mai verabschiedeten Leitfaden der Institutionellen Akkreditierung die Grundlage für das System der Sicherung der Qualität nichtstaatlicher Hochschulen durch den Wissenschaftsrat“, betont der Vorsitzende des Wissenschaftsrates, Professor Peter Strohschneider „Damit stärkt der Wissenschaftsrat seine Funktion als ‚Gate-Keeper’ im Hochschulsektor für nichtstaatliche Hochschulen.“
Weitere Informationen:
http://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/10047-10.pdf
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