Fachhochschule Gelsenkirchen: Experte berät Landtag zu Gemeindewirtschaftsrecht
Prof. Dr. Ralf-Michael Marquardt vom Recklinghäuser Fachbereich Wirtschaftsrecht der Fachhochschule Gelsenkirchen wird morgen, Freitag, 05. November, vor dem Landtag von Nordrhein-Westfalen seine Expertenmeinung zu der von der Landesregierung geplanten Änderung des Gemeindewirtschaftsrechts vortragen. Die Landesregierung will Regelungen von 2007 aufheben, um den Kommunen gegenüber der Privatwirtschaft den Rücken zu stärken.
Düsseldorf/Recklinghausen. Prof. Dr. Ralf-Michael Marquardt vom Recklinghäuser Fachbereich Wirtschaftsrecht der Fachhochschule Gelsenkirchen ist Experte für Strommärkte. Er ist der Ansicht, dass die Stadtwerke als kommunaler Versorger vor allem mit Strom, aber auch mit Gas und Wasser seit 2007 das Nachsehen gegenüber den vier großen, privatwirtschaftlichen Energieversorgern RWE, Eon, Vattenfall oder EnBW haben: „Seither bleibt den Stadtwerken hierzulande der Markt für viele Energiedienstleistungen weitgehend verschlossen. Außerdem dürfen sie sich nur regional betätigen, während die ‚Großen Vier’, aber zum Teil auch Stadtwerke anderer Bundesländer, viel mehr Freiräume haben.“ Die Landesregierung will mit einer Gesetzesänderung diese Schieflage korrigieren und Marquardt wird sie am kommenden Freitag (05.11.2010) als Experte im Landtag beraten. Die Liberalisierung des Strommarktes, so Marquardt, habe ohnehin dazu geführt, dass die Elektrizitätsversorgung von den vier großen Energiefirmen zu Lasten ihrer Kunden dominiert werde. Zum Aufbrechen der verkrusteten Strukturen fordert Marquardt daher, die hiesigen Stadtwerke durch eine wettbewerbliche Gleichstellung zu stärken. Dazu müssten sie flexibler als bisher die Möglichkeit haben, neue versorgungsnahe Geschäftsfelder wie etwa das komplette Angebot rund um die Elektromobilität zu bedienen. Zudem sollten sie sich zumindest bei der Eigenerzeugung von Strom auch außerhalb ihrer geografisch engen Grenzen betätigen dürfen, beispielsweise, um sich an Windparks in der Nordsee zu beteiligen, damit sie ihren Kunden Strom aus regenerativen Quellen anbieten können. Auch für das örtliche Handwerk sieht Marquardt darin einen Vorteil: „Für örtliche Handwerker ist es viel leichter, mit kommunalen Stadtwerken zusammenzuarbeiten als mit den Energiegiganten. Die geplante Gesetzesänderung bedeutet daher oftmals weniger eine Verdrängung durch Stadtwerke als eine Stärkung der lokalen und regionalen Wirtschaft gegenüber Großkonzernen.“
Die komplette Stellungnahme von Prof. Dr. Ralf-Michael Marquardt ist im Internet abrufbar unter www.wirtschaftsrecht.fh-gelsenkirchen.de/FH-Sites/fachbereiche/index.php?id=666.
Ihr Medienansprechpartner für weitere Informationen:
Prof. Dr. Ralf-Michael Marquardt, Recklinghäuser Fachbereich Wirtschaftsrecht der Fachhochschule Gelsenkirchen, Telefon (02361) 915-450 oder 915-400 (Dekanatssekretariat), Telefax (02361) 915-570, E-Mail ralf-michael.marquardt@fh-gelsenkirchen.de
Weitere Informationen:
http://www.wirtschaftsrecht.fh-gelsenkirchen.de/FH-Sites/fachbereiche/index.php?id=666 Originalstellungnahme Prof. Dr. Ralf-Michael Marquardt
Die semantisch ähnlichsten Pressemitteilungen im idw
