AFT-Stellungnahme: allgemeinbildende Abschlüsse werden im DQR-Entwurf außen vor gelassen
Der Allgemeine Fakultätentag (AFT) begrüßt die Entschließung von BMBF und KMK, die allgemeinbildenden Abschlüsse im DQR-Entwurf außen vor zu lassen. Jedoch macht er auf eklatante strukturelle Schwächen des DQR-Entwurfs aufmerksam. Insbesondere bleiben zu weiche Definitionen und ein großer sich daraus ergebender Interpretationsspielraum zu bemängeln.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Kultusministerkonferenz berichten in ihren Pressemitteilungen vom 31. Januar 2012 von der Entschließung, auf Vorschlag von Bildungsministerin Prof. Annette Schavan, allgemeinbildende Abschlüsse nicht im Entwurf des deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) zu berücksichtigen. Der Allgemeine Fakultätentag e.V. (AFT) hatte in dieser Frage bereits zu Beginn der Entwicklungsphase des DQR-Entwurfs eindeutig Stellung bezogen. Die testweisen Zuordnungen in der Erprobungsphase des DQR waren nur unter der ausdrücklichen Voraussetzung getroffen worden, dass allgemeinbildende Abschlüsse nicht berücksichtigt werden würden.
Das Präsidium des AFT begrüßt ausdrücklich, dass diese wichtige Prämisse nun im Arbeitskreis DQR beschlossen wurde. Eine Zuordnung, beispielsweise des Abiturs auf Stufe 5, höherwertig als eine dreieinhalbjährige berufliche Erstausbildung (Stufe 4), hätte den DQR-Entwurf ad absurdum geführt. Die Allgemeinbildung ist eine notwendige Grundlage für das lebenslange Lernen und dient der Vorbereitung auf eine berufliche oder akademische Bildung. Sie kann und darf nicht mit einer Berufsqualifizierung verglichen werden. Aus Sicht des AFT wird sich die Trennung von Allgemeinbildung und Berufsqualifizierung auch in der angekündigten Überprüfung dieser Entschließung nach fünf Jahren bestätigen, sodass dauerhaft daran festgehalten werden wird.
Diese Entschließung ist ein wichtiger Zwischenschritt auf dem Weg zu einem nationalen Qualifikationsrahmen, der den hohen Ansprüchen, die an ihn gestellt werden, gerecht werden soll. Trotzdem darf nicht übersehen werden, dass der derzeitige DQR-Entwurf immer noch eklatante strukturelle Schwächen hat. So sind die Definitionen der DQR-Deskriptoren gravierend unwissenschaftlich. Sie sind so weich formuliert, dass sich in ihrer Auslegung ein gefährlich weiter Interpretationsspielraum ergibt. Diese berechtigte Kritik haben die Hochschulvertreter kontinuierlich eingebracht; sie muss in der aktuellen Ausgestaltung des DQR berücksichtigt werden.
Grundsätzlich hält der Arbeitskreis DQR völlig zu Recht fest, dass mit dem DQR „Gleichwertigkeit“ und keine „Gleichartigkeit“ von Qualifikationen abgebildet werden soll. Der AFT fordert daher die politischen Entscheidungsträger in den Kultus- und Bildungsministerien energisch dazu auf, Sorge für diese Punkte zu tragen:
- Mit einer Einordnung im DQR dürfen keinerlei automatische Zugangsberechtigungen verknüpft werden.
- Der generische DQR ist unbedingt durch fachspezifische Qualifikationsrahmen zu ergänzen, um der Vielfalt unserer Bildungslandschaft aus Sicht der diversen Fächerkulturen gerecht werden zu können. Für die Stufen 6 bis 8 kann auf Seiten der akademischen Bildung der Hochschulqualifikationsrahmen als Orientierung dienen.
Ansprechpartner:
o. Prof. Dr.-Ing. Dr. h. c. Albert Albers
Präsident des Allgemeinen Fakultätentag e. V. (AFT)
www.fakultaetentag.de
c/o
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Email: albert.albers@kit.edu
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