Regeln guter wissenschaftlicher Praxis für Promotionen
Der Philosophische Fakultätentag sieht in jüngsten Äußerungen in der Diskussionen über die Plagiatsvorwürfe gegen Frau Dr. Schavan eine Gefahr für das hohe Ansehen, das deutsche geisteswissenschaftliche Dissertationen weltweit genießen, und fordert alle Beteiligten dazu auf, sich ihrer Verantwortung entsprechend zu verhalten. Außerdem betont der Fakultätentag, dass die Philosophische Fakultät der Universität Düsseldorf im Rahmen der Untersuchungen der letzten Monate korrekt gehandelt hat.
Jüngste Äußerungen von Politikern, Wissenschaftsfunktionären und Journalisten im Rahmen der Diskussionen über die Plagiatsvorwürfe gegen Frau Dr. Schavan gefährden das hohe Ansehen, das deutsche geisteswissenschaftliche Dissertationen weltweit genießen. Nicht zuletzt im Interesse des wissenschaftlichen Nachwuchses fordert der Philosophische Fakultätentag alle Beteiligten dazu auf, sich ihre Verantwortung bewusst zu machen und entsprechend zu verhalten.
Insbesondere stellt der Philosophische Fakultätentag fest, dass viele Standards für wissenschaftliche Arbeiten im Wesentlichen seit Generationen unverändert gelten. Dazu gehört, Übernahmen aus anderen Publikationen nach den üblichen Regeln anzuzeigen und von der selbstständigen Durchdringung des Forschungsstandes sowie von der Formulierung eigener Erkenntnisse zu unterscheiden.
Der Philosophische Fakultätentag hat erst kürzlich in einer gemeinsamen Erklärung mit den anderen Fakultätentagen und mit dem Deutschen Hochschulverband nachdrücklich auf die fundamentale Bedeutung von Ehrlichkeit als Prinzip der Wissenschaft verwiesen. Diese Anforderung konkretisiert sich im „handwerklich“ korrekten Umgang mit der vorausgegangenen Forschung. Versäumen es Autorinnen und Autoren in erheblichem Umfang, Übernahmen aus anderen Publikationen nachzuweisen, verstoßen sie gegen wesentliche Verpflichtungen. Gutachtende oder akademische Gremien, die über solche Verstöße hinwegsehen, werden ihrer Aufgabe nicht gerecht. Wer solche Verletzungen grundlegender Regeln gar als zeit- oder fachtypische Standards relativiert, greift die Wissenschaft insgesamt an.
Die letzten Plenarversammlungen des Philosophischen Fakultätentages in Magdeburg und Osnabrück haben sich ausführlich mit guter wissenschaftlicher Praxis in Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften beschäftigt. Dabei sind wichtige Gesichtspunkte benannt worden, wie die Sensibilität für Verantwortlichkeit und Redlichkeit weiter gestärkt werden kann. Diese Anstrengungen werden entwertet, wenn aus Rücksicht auf außerwissenschaftliche Anliegen das sorgfältige Analysieren und das sich daran anschließende verantwortungsvolle Urteilen diskreditiert werden.
Selbstverständlich regelt auch die Promotionsordnung der Universität Düsseldorf aus dem Jahre 1977, dass Promovenden mit der Dissertation ihre „Fähigkeit … zu selbständiger Forschung und angemessener Darstellung der Ergebnisse unter Beweis“ zu stellen haben und „keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt“ haben dürfen. Die Prüfung, ob diese Anforderungen erfüllt worden sind, bedurfte damals und bedarf heute größter Sorgfalt. Nach allem, was bislang bekannt geworden ist, hat die Philosophische Fakultät der Universität Düsseldorf im Rahmen der Untersuchungen der letzten Monate korrekt gehandelt. Dazu gehört auch die Strafanzeige gegen ein Mitglied der eigenen Universität, das seine Verpflichtung zur Vertraulichkeit grob verletzt hat.
Der Philosophische Fakultätentag fordert dazu auf, interessegeleitete und unsachliche Stellungnahmen sowie ungerechtfertigte Beschuldigungen zu unterlassen.
V.i.S.d.P.
Prof. Dr. Tassilo Schmitt, Vorsitzender des Philosophischen Fakultätentages, Universität Bremen, Fachbereich 8, Bibliothekstraße 1, 28359 Bremen; Tel.: 0421 - 21867245; tassilo.schmitt@uni-bremen.de; www.philosophischerfakultaetentag.de
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