Innovationsgeist fördern - Artur Fischer Erfinderpreis Baden-Württemberg
Am 31. März ist Bewerbungsschluss für den Artur Fischer Erfinderpreis Baden-Württemberg 2013. Bis dahin können sich Profi-Erfinder sowie Schülerinnen und Schüler aus Baden-Württemberg noch um die renommierte Auszeichnung bewerben. Die Preissumme beläuft sich in diesem Jahr auf 36.000 Euro. Am 17. Juli wird die Auszeichnung in der Stuttgarter Liederhalle überreicht.
Stuttgart, 11. März 2013 – Der Artur Fischer Erfinderpreis Baden-Württemberg wird seit 2001 an Tüftler aus dem Land verliehen. Eine hochrangige Jury entscheidet, welche Innovationen sowohl kreativ als auch nützlich für das Gemeinwesen sind, wie es in den Ausschreibungsunterlagen heißt. Der Preis soll ja dabei helfen, „die Gesellschaft durch schöpferische Tätigkeit voranzubringen“, wie es Initiator Professor Artur Fischer formuliert. Er finanziert die Auszeichnung gemeinsam mit der Baden-Württemberg Stiftung, die dadurch ihr Engagement für den Forschungsstandort Baden-Württemberg unterstreicht.
Teilnehmen können Erfinder aus Baden-Württemberg, die nach dem 30. Juni 2010 ein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet haben, sowie Schülerinnen und Schüler aller Alters- und Schulkategorien. Profi-Erfinder bewerben sich beim Regierungspräsidium Stuttgart, Informationszentrum Patente, Kennwort „Erfinderpreis“, Willi-Bleicher-Straße 19, 70174 Stuttgart, Tel. 0711 – 123-2602. Für den Schülerpreis ist das Steinbeis Transferzentrum Infothek zuständig, Gerberstraße 63, 78050 Villingen-Schwenningen, Tel. 07721 – 87 86 53 unter dem Stichwort „Artur Fischer Schülerwettbewerb“. Weitere Informationen unter www.erfinderpreis-bw.de.
Weitere Informationen:
http://www.erfinderpreis-bw.de Informationen zum Artur Fischer Erfinderpreis
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