FHM übergibt Bundesumweltminister Altmaier in Berlin Studie zum Gesetzesnutzen
Bielefeld/Berlin, 21.03.2013. Professor Dr. Volker Wittberg, Leiter des Nationalen Zentrums für Bürokratiekostenabbau (NZBA) in Bielefeld, hat am gestrigen Mittwoch Bundesumweltminister Peter Altmaier und Staatsminister Eckart von Klaeden, Koordinator der Bundesregierung für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung, eine Studie zur Darstellung von Nutzen in Gesetzesbegründungen übergeben. Das NZBA, das der Bielefelder Fachhochschule des Mittelstands (FHM) angegliedert ist, hatte unter Mitwirkung von anerkannten Wissenschaftlern, Politikern, Spitzenbeamten und den betroffenen gesellschaftlichen Gruppen ein Jahr lang zum Thema Gesetzesnutzen geforscht.
Professor Wittberg zog anlässlich der Übergabe der Studie im Bundeskanzleramt folgendes Fazit: „Das wesentliche Ergebnis der vorgestellten Studie liegt im Vorschlag eines Standardnutzen-Modells zur Nutzenmessung von Gesetzen und Regelungen. Das vorgestellte Standardnutzen-Modell wird für die künftige Verwendung bei der Feststellung von Gesetzesnutzen vorgeschlagen, weil es praktikabel ist und das gefundene Resultat mit einem Nutzensiegel optisch und damit besonders einprägsam abbildet. Es ist in allen Politikfeldern anwendbar. Die Feststellung des Nutzens von rechtlichen Regelungen ist Anliegen der Bundesregierung schon seit den achtziger Jahren, als zur Prüfung der Qualität neuer gesetzlicher Regelungen die Blauen Prüffragen von der Bundesregierung eingeführt worden sind, die Vorläufer der später durch die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien eingeführten Gesetzesfolgenabschätzung waren.“
Umweltminister Peter Altmaier betonte: „Mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie hat die Bundesregierung ihre wesentlichen Nutzenziele definiert. Es verlangt, nicht von der Substanz zu leben sondern so, dass man es vor künftigen Generationen verantworten kann. Damit ist ein politisches Leitprinzip formuliert, das bei allen Gesetzen und Verordnungen zu beachten ist.“
Mit Blick auf die Aktivitäten der Bundesregierung für bessere Rechtsetzung ergänzte Eckart von Klaeden: „Die Gesetzesbegründungen der Bundesregierung enthalten inzwischen klare Angaben, welcher Aufwand bei Bürgern, Wirtschaft und Verwaltung durch die neuen Regelungen zu erwarten ist. Es ist wichtig, nun auch die Angaben zum angestrebten Nutzen weiter zu entwickeln. Die Studie gibt dafür interessante Anregungen.“
Die Bundesregierung wird nun prüfen, ob und ggf. wie die Ergebnisse der Studie bei der Vorbereitung von Gesetzentwürfen verwendet werden können.
Weitere Informationen:
http://Mehr Informationen zum Nationalen Zentrum für Bürokratiekostenabbau (NZBA) sowie die Studie zum Nutzen von Gesetzen sind auf www.nzba.de abrufbar.
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