Forschungsstipendium für europäische Verwaltungsgeschichte ausgeschrieben
Doktoranden und Habilitanden der europäischen Verwaltungsgeschichte können sich ab sofort zur Finanzierung der Abschlussphase ihres Projekts für ein maximal einjähriges JEV-Stipendium bewerben. Das JEV-Stipendium ist benannt nach dem Herausgeber des „Jahrbuchs für europäische Verwaltungsgeschichte (JEV)“ und Stifter, Prof. Dr. Erk Volkmar Heyen. Es richtet sich an exzellente Nachwuchswissenschaftlerinnen und –wissenschaftler aus dem In- und Ausland. Antragsfrist der ersten Ausschreibung ist der 30. September 2013. Näheres unter: <http://www.rg.mpg.de/de/aktuelles/stellenausschreibungen.cfm>
Prof. Dr. Erk Volkmar Heyen, ehemals Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und europäische Verwaltungsgeschichte an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald und Herausgeber des 1989 bis 2008 erschienenen „Jahrbuchs für europäische Verwaltungsgeschichte“ (JEV), hat Ende 2012 im Rahmen der Deutschen Universitätsstiftung ein Forschungsstipendium auf dem Gebiet der europäischen Verwaltungsgeschichte gestiftet. Das so genannte JEV-Stipendium ist dem wissenschaftlichen Nachwuchs zugedacht und in 2013 erstmals ausgeschrieben. Es richtet sich insbesondere an Doktoranden und Habilitanden aus dem In- und Ausland, die eine ausschließliche Förderung der Abschlussphase ihres Forschungsprojekts - längstens für zwölf Monate – beantragen können. Das JEV-Stipendium steht allen historischen Disziplinen offen, sofern das zu beantragende Forschungsprojekt einen Aspekt der europäischen Verwaltungsgeschichte aus der Zeit vom 16. bis zum 20. Jahrhundert behandelt. Das Forschungsthema sollte von übernationaler Relevanz sein. Vergleichende Fragestellungen sind besonders willkommen. Der Antrag, in deutscher oder englischer Sprache und in elektronischer Form, ist bis zum 30. September 2013 zu richten an: PD Dr. Peter Collin, collin@rg.mpg.de. Die genauen Antragsmodalitäten sind dem Ausschreibungstext zu entnehmen, zu finden unter http://www.rg.mpg.de/de/aktuelles/stellenausschreibungen.cfm
Die Höhe des Stipendiums orientiert sich an den für Promotionsstipendien üblichen Sätzen der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Soll eine Stipendienvergabe ins Ausland erfolgen, sind die dortigen Verhältnisse maßgebend. Eine Berücksichtigung des Familienstands ist ausgeschlossen, ebenso die Erstattung von Reise- und Sachkosten. Über die Vergabe des Stipendiums entscheidet das Präsidium der Deutschen Universitätsstiftung auf Vorschlag einer Jury.
Weitere Informationen:
http://www.rg.mpg.de/de/aktuelles/stellenausschreibungen.cfm
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