WiSoFT e.V. zur Fusion von BTU Cottbus und Hochschule Lausitz (FH)
Der WiSoFT e.V. als Vertreter der wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Fakultäten im deutschsprachigen Raum bezieht Stellung zur Fusion von BTU Cottbus und Hochschule Lausitz (FH).
Der WiSoFT e.V. als Vertreter der wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Fakultäten im deutschsprachigen Raum stellt fest, dass zum 01.07.2013 über ein „Gesetz zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz“ die BTU Cottbus und die Hochschule Lausitz (FH) zu einer neuen BTU Cottbus-Senftenberg fusioniert wurden. Die Fusion wurde gegen den erheblichen Widerstand der Gremien sowie der Mehrzahl von Professoren, Mitarbeitern und Studierenden, insbesondere der BTU Cottbus, vollzogen. Die BTU Cottbus, die Mitgliedsfakultät und eine weitere Fakultät, ebenso wie mehrere Professoren, Studierende und Landtagsabgeordnete haben beim Landesverfassungsgericht Brandenburg und beim Bundesverfassungsgericht gegen diese Fusion aufgrund der Verletzung der nach Art. 5 Abs. 3 GG geschützten Hochschulautonomie Ver-fassungsbeschwerde eingereicht. Zudem wird in der Anlage zum Gesetz festgestellt, dass „… die Betriebswirtschaftslehre nach herrschender Meinung eine angewandte Wissenschaft ist“ und „… die bisherige Abgrenzung zwischen beiden Hochschulen künstlich und unnötig“ sei.
Die WiSoFT-Vollversammlung nimmt diese Entwicklungen mit Sorge zur Kenntnis.
Sie stellt fest, dass sich ein fachhochschulisches und ein universitäres Studium der Betriebswirtschaftslehre erheblich unterscheiden. Wesentliche Unterschiede betreffen nicht nur die Zugangsvoraussetzungen. Das tiefe Verständnis der theoretischen und methodischen Fundamente des Fachs sowie die Fähigkeit, sich neue Theorien und Methoden eigenständig zu erarbeiten, steht bei Universitäten im Vordergrund. Während bei einem fachhochschulischen Studium der Anwendungsbezug von zentraler Bedeutung ist, stehen bei einem universitären Studium die Abstraktions- und Integrationsfähigkeit, Komplexitätsbewältigung, wissenschaftliche und teamorientierte Arbeitsmethodik, sowie selbständige Entscheidungs- und Urteilsfähigkeit im Vordergrund.
Die Vollversammlung ist der Meinung, dass die unterschiedlichen Voraussetzungen, Interessen, Fähigkeiten und späteren Berufsbilder der beiden Hochschultypen in einem gemeinsamen Unterricht nur unzureichend Berücksichtigung finden und rät daher davon ab.
Die Vollversammlung kritisiert zudem generell den in der Hochschulregion Lausitz zu beobachtenden Eingriff in die Hochschulautonomie und fordert die Landesregierung auf, das Fusionsgesetz bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auszusetzen.
Im Namen der Vollversammlung
Prof. Dr. Alexander Karmann,
Vorsitzender des WiSoFT e.V.
Dresden, den 08. November 2013
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