140 Fachexperten für Mess- und Eichwesen in Wolfenbüttel zu Gast
Gesetzliche Neuregelungen auf einem gutem Weg
Rund um das Thema Mess- und Eichwesen ging es am 20. Februar 2014 beim a:m+i-Fachsymposium an der Fakultät Elektrotechnik der Ostfalia Hochschule in Wolfenbüttel. Rund 140 Fachexperten aus der gesamten Bundesrepublik diskutierten auf Einladung der Agentur für Messwertqualität und Innovation e.V. mit Sitz an der Ostfalia über Fragen des Mess- und Eichwesens.
Zielsetzung
„a:m+i hat sich dem Verbraucherschutz und der Sicherung eines fairen Wettbewerbs im gesetzlichen Messwesen verpflichtet und setzt sich dafür ein, dass eine hohe Qualität der Messwerte durch korrektes Messen und innovative Prozesse auch in Anbetracht der anstehenden Neuregelungsprozesse im Mess- und Eichwesen in Deutschland erhalten bleibt“, berichtet Prof. Dr. Peter Stuwe, Vorstandsvorsitzender a:m+i und Dekan der Fakultät Elektrotechnik. Mitglieder der Agentur sind u.a. Messgerätehersteller, Messstellenbetreiber, Messdienstleister, Netzbetreiber, Instandsetzer, Prüfstellen, Energieversorger, Behörden und Wissenschaftler.
Symposium
Im Vordergrund des diesjährigen Symposiums standen die aktuellen politischen, wirtschaftlichen und spartenübergreifenden technischen Entwicklungen. Ausgewiesene Experten stellten in Vorträgen u. a. die zukünftige Arbeit der staatlich anerkannten Prüfstellen vor.
Dr. Norbert Leffler vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in Berlin informierte über den aktuellen Stand der Neuregelung des gesetzlichen Messwesens. Er gab dabei bekannt, dass sowohl die Stichprobenprüfung als auch die Eichung von Verbrauchsmessgeräten für Energie und Wasser zukünftig abweichend vom bisher bekannten Diskussionsstand des Verordnungsentwurfes doch nur von Behörden oder staatlich anerkannten Prüfstellen durchgeführt wird. „Dieser Punkt war uns als Mitglieder der Agentur sehr wichtig, da wir in dem bisher vorgelegten Verordnungsentwurf große Gefahren für den Verbraucherschutz der Bundesrepublik gesehen haben. Bei der zurzeit anstehenden Rechtssetzung geht es um Einiges, sagt Prof. Dr. Stuwe und meint damit den neuen Gesetzentwurf des BMWi zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens. Dieser wurde im vergangenen Jahr erlassen und tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. Das Gesetz regelt u. a. das sogenannte Inverkehrbringen neuer Messgeräte, das einer europäischen Richtlinie folgend nur noch durch private Stellen erfolgen kann. Die aus früheren Zeiten bekannte behördliche Ersteichung gibt es damit faktisch nicht mehr. Allerdings regelt das Gesetz auch die Verwendungsüberwachung der Messgeräte. Diese soll nach dem Willen des Gesetzes weiterhin einschließlich der Eichungen durch staatliche Stellen erfolgen. Dies sind die grundsätzlich die Eichbehörden und bei Messgeräten für Energie und Wasser hauptsächlich die staatlich anerkannten Prüfstellen.
„Zum Gesetz gehört auch eine Mess- und Eichverordnung (MessEV), deren Entwurf zurzeit diskutiert wird. Diese Verordnung erscheint den Fachleuten der a:m+i insgesamt gelungen. Aber es gibt im bisher bekannten Entwurf neben kleinerem Korrekturbedarf einen wichtigen Punkt, der aus Sicht der Agentur in der Konsequenz ‚durch die Hintertür‘ die Abschaffung der hoheitlichen Eichung im Rahmen der Verwendungsüberwachung bewirken kann. Hiermit verbunden ist eine Gefahr, dass viele staatlich anerkannte Prüfstellen zukünftig aufgeben könnten und dass die seit Jahrzehnten bewährte eichtechnische Infrastruktur in Deutschland in ihrer Existenz gefährdet wird. Wenn man bedenkt, dass allein mit den mehr als hundert Millionen Messgeräten für Energie- und Wasser jährlich ein Umsatzvolumen in der Größenordnung von über 100 Milliarden Euro auf der Grundlage von Messwerten im gesetzlich geregelten Bereich abgerechnet wird, ist diese Frage ist von großer Bedeutung für den Verbraucherschutz in Deutschland“, erklärt Prof. Dr. Stuwe.
Der Vorstand der Agentur und viele weitere Fachleute haben deshalb das neue Gesetz und den Entwurf der Verordnung genau analysiert und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass das kürzlich erlassene Mess- und Eichgesetz diesen zentralen Punkt ganz anders vorschreibt, als der bisher bekannte Verordnungsentwurf. Daher hat sich die Agentur für Messwertqualität und Innovation e.V. dafür eingesetzt, diesen wichtigen Punkt im Verordnungsentwurf zu korrigieren. Um die Erkenntnis, dass der bisherige Entwurf der MessEV nicht mit höherrangigem Recht vereinbar ist, überprüfen zu lassen, hat die Kanzlei „Becker Büttner Held“ im Auftrag der a:m+i ein Rechtsgutachten erstellt, welches nachweist, dass der Verordnungsentwurf nicht verfassungskonform ist und in einem wesentlichen Punkt geändert werden muss: An der Durchführung der Stichprobenverfahren für Verbrauchsmessgeräte für Energie und Wasser gemäß § 35 des Verordnungsentwurfs dürfen nur Eichbehörden oder staatlich anerkannte Prüfstellen beteiligt werden - keinesfalls aber private Dritte wie z.B. Konformitätsbewertungsstellen.
Die Aussage von Dr. Leffler in seinem Vortrag vor dem versammelten Auditorium, dass dieser Punkt wunschgemäß korrigiert wird und dass damit der Zeitplan zum erfolgreichen Erlass der Verordnung noch im Jahre 2014 eingehalten werden soll. „Ein Erfolg der a:m+i, die mit ihrem Rechtgutachten einen wesentlichen Teil zur Klärung dieser wichtigen Frage beitragen konnten“, freut sich der Vorstandsvorsitzende von a:m+i, Prof. Dr. Stuwe - und sagt: „Jetzt sind die gesetzlichen Neuregelungen auf einem guten Weg.“
Weitere Informationen:
http://www.messwertqualitaet.de
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