Masern-Ansteckung im Krankenhaus verhindern: Ungeimpftes Klinikpersonal kann Kinder infizieren
Wiesbaden – In 2013 traten in Deutschland so viele Fälle von Masern auf, wie seit sieben Jahren nicht: 1721 wurden gemeldet. Auch Ärzte und Pflegekräfte, die keinen Immunschutz gegen Masern besitzen, können Patienten mit der hochansteckenden Viruserkrankung infizieren. Eine aktuelle Übersichtsarbeit zeigt, dass es vor allem in Ländern mit geringer Verbreitung der Masern immer wieder zu Ausbrüchen kommt. Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) hält es deshalb für notwendig, dass Ärzte und Pflegepersonal über einen nachgewiesenen Impfschutz verfügen.
Hautausschlag, Fieber und ein erheblich geschwächter Allgemeinzustand sind Zeichen von Masern. In der Regel suchen Eltern mit ihrem erkrankten Kind dann ärztliche Hilfe. In Praxis oder Notaufnahme stecken die Patienten nicht selten andere Kinder an, aber auch das ärztliche Personal infiziert sich. „Masern ist eine der ansteckendsten Erkrankungen und das berufliche Infektionsrisiko von medizinischem Personal ist bis zu 19-mal so hoch wie das Infektionsrisiko der Normalbevölkerung“, erläutert Professor Ulrich R. Fölsch, Generalsekretär der DGIM aus Kiel: „Jeder Arzt sollte sich deshalb auch im eigenen Interesse durch eine Impfung schützen.“
Doch dies ist häufig nicht der Fall. Eine Untersuchung unter Frankfurter Medizinstudenten aus dem Jahr 2010 ergab, dass jeder vierte Student kurz vor dem ersten Patientenkontakt keine hinreichende Masernimmunität besaß. Bei einem Kontakt mit einem an Masern erkrankten Kind wäre eine Ansteckung sehr wahrscheinlich, sagt Professor Fölsch. Zudem sei zu befürchten, dass eine Masernerkrankung eines Kindes nicht immer gleich erkannt werde. „Gerade junge Mediziner kennen die Erkrankung oft nur aus dem Lehrbuch und können Hautausschlag und andere Anzeichen nicht passend zuordnen“, sagt Fölsch.
Wenn Ärzte erkranken, können sie schnell Patienten anstecken. Für derartige „nosokomiale“, also im Krankenhaus erzeugte Masern-Ausbrüche, gab es in den letzten Jahren weltweit zahlreiche Beispiele. Zuletzt hatte vermutlich ein Arzt der Berliner Charité einen Säugling mit Masern infiziert. Während der 1970er-Jahre gab es in Deutschland regelmäßig Ausbrüche von Masern. Die meisten Kinder erkrankten damals. Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut geht deshalb davon aus, dass vor 1970 geborene Menschen mit 95%-iger Sicherheit gegen Masern immun sind. „Der Fall zeigt jedoch, dass Ausnahmen die Regel bestätigen“, meint Professor Fölsch. Bei Ärzten, die Kontakt zu Kindern haben, insbesondere abwehrgeschwächten, sollte der Impfstatus deshalb vorsichtshalber serologisch bestätigt werden, regt der Generalsekretär der DGIM an. Diese Prüfung erfolgt durch den Nachweis von Antikörpern gegen das Masernvirus in einer Blutprobe.
Aktuell steigt die Zahl der Fälle von Masern. Betroffen sind zunehmend auch Erwachsene. Denn sie sind immer häufiger nicht geimpft, haben die Krankheit aber auch nicht durchgemacht. Die DGIM bedauert, dass es in Deutschland noch immer keine Impfpflicht gegen Masern gibt. Die Mediziner hatten dies bereits 2006 in einer Entschließung des 109. Deutschen Ärztetages gefordert. Auch Ärzte müssen sich in Deutschland nicht impfen lassen. Aus Sicht der DGIM sind sie allerdings ethisch zu einer Impfung verpflichtet, vor allem wenn sie chronisch kranke und abwehrgeschwächte Patienten behandeln. Professor Fölsch: „Es ist nicht akzeptabel, schwerwiegende Komplikationen oder Todesfälle durch nosokomiale Maserninfektionen zu tolerieren, wenn ein sicherer und effektiver Impfstoff verfügbar ist, der dies verhindern kann.“
Quelle:
S. Wicker, H. F. Rabenau, G. Marckmann, R.Gottschalk. Nosokomiale Maserninfektionen. Deutsche Medizinische Wochenschrift 2013; doi: 10.1055/s-0033-1349619
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