Wissenschaftliche Evaluation des Konzeptes der Vernetzen Pflegeberatung im Land Sachsen-Anhalt
Das ZSH hat die wissenschaftliche Evaluation des Projektes Vernetzte Pflegeberatung übernommen. Im Mittelpunkt dieser Evaluation standen die landesweit implementierten Beratungsstrukturen der Vernetzten Pflegeberatung Sachsen-Anhalts. Die Evaluation zeigt, ob und inwieweit das Modell der Vernetzten Pflegeberatung den gesetzlichen Anforderungen gemäß §92c und §7a SGB XI gerecht wird und ob die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen eine persönliche, bedarfsorientierte Beratung erhalten.
Der demografische Wandel stellt mit seinen Auswirkungen insbesondere für die Betreuung und Pflege eine besondere Herausforderung dar: Dem Rückgang der Geburtenzahlen nach der Wiedervereinigung folgen sinkende Bevölkerungszahlen und somit schmelzen sowohl das Erwerbspersonen- als auch das Pflegepotenzial. Die Zunahme der Anzahl älterer Menschen und der Anstieg des Lebensalters bei gleichzeitiger Abnahme der Anzahl jüngerer Menschen aufgrund niedrigerer Geburtenzahlen und Abwanderung verschärft die Situation dramatisch.
Im Jahr 2009 gab es in Sachsen-Anhalt 80.667 pflegebedürftige Menschen. Bis zum Jahr 2020 wird gegenüber 2005 eine deutliche Zunahme der Anzahl pflegebedürftiger Menschen um 40% erwartet, die sich auf der Zunahme des Anteils der älteren Menschen, aber vor allem auf einem immer weiter steigenden Lebensalter begründen. Dabei sind die Auswirkungen des demografischen Wandels regionalspezifisch sehr unterschiedlich.
Diese regionalspezifischen Besonderheiten stellen für die landesweite Entwicklung und Förderung der Pflegeinfrastruktur eine spezifische Herausforderung dar und bedürfen bei der Evaluation der implementierten Beratungsstrukturen der Vernetzten Pflegeberatung Sachsen-Anhalts besonderer Beachtung.
Zu den definierten Aufgaben der Vernetzten Pflegeberatung gehören eine möglichst wohnortnahe, aber auf jeden Fall unabhängige und neutrale Beratung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen sowie eine niedrigschwellige und fallbezogene Unterstützung von Menschen mit Pflege-, Versorgungs- und Unterstützungsbedarf. Dabei soll die Pflegeberatung sowohl die Rechte und Pflichten nach dem SGB, die Darstellung möglicher bundes- und landesrechtlicher Sozialleistungen sowie die regionalspezifischen, wohnortnahen betreuungs- und pflegeunterstützenden Angebote umfassen. Damit einher geht die Forderung nach Vernetzung möglichst aller Leistungsanbringer und Anbieter betreuungs- und pflegeunterstützender Maßnahmen, um passgenaue, fallbezogene Hilfe bereit zu stellen. Dem damit verbundenen individuellen Fallmanagement, welches über die eigentliche Pflege hinaus die Hilfe- und Unterstützungsbedarfe für die alltägliche Lebensführung des Pflegebedürftigen berücksichtigen soll, kommt deshalb eine besondere Bedeutung zu, da zu seiner erfolgreichen Umsetzung eine nachhaltige und respektvolle Erfassung, Einbindung und Vernetzung der potenziellen regionalen bzw. lokalen Akteure notwendig ist. Damit sind in den Aufbau, die Implementierung und Etablierung der Vernetzten Pflegeberatung neben den Kranken- und Pflegekassen auch die Kommunen und deren Ämter sowie verschiedene lokal-spezifische Partner und Akteure aktiv zu erfassen, einzubinden und miteinander zu vernetzen, um die landesweite Betreuungs- und Pflegeinfrastruktur mit der regional- bzw. lokaltypischen Betreuungs- und Pflegedienstleistungsstruktur zu verzahnen.
Der Bericht ist unter dem folgenden Link verfügbar:
http://www.ms.sachsen-anhalt.de/gesundheit/pflege/pflegeberatung/
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