Hessisches Umweltministerium überreicht letzte Errichtungsgenehmigung für FAIR in Darmstadt
Vertreter des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz haben jetzt die elfte und letzte strahlenschutzrechtliche Teilerrichtungsgenehmigung für den neuen Teilchenbeschleuniger FAIR überreicht. Damit kommt das Verfahren zu einem abschließenden positiven sicherheitstechnischen Gesamturteil über die Errichtung der FAIR-Anlage.
Nach der allgemeinen Genehmigung für die neue Teilchenbeschleunigeranlage FAIR wurden seit 2011 die detaillierten Baupläne der einzelnen Gebäude von den hessischen Behörden geprüft und genehmigt.
Mit der letzten Teilerrichtungsgenehmigung – für das Gebäude des Protonen-Linearbeschleuniger (p-LINAC) – ist seitens der Sicherheit der wesentliche Schritt gemacht, um die Baupläne entsprechend zu aktualisieren und mit dem Rohbau wie geplant 2015 zu beginnen.
Die erste Teilerrichtungsgenehmigung wurde vor zwei Jahren erteilt. Seitdem sind alle Gebäude und Tunnelabschnitte geprüft worden, etwa der 1.100 Meter große Ringbeschleuniger, der Experimentierplatz für Biophysik und Materialforschung oder die Anlage zur Erzeugung neuer Isotope, der Super-Fragmentseparator.
Im Auftrag der FAIR GmbH betreut die Stabsstelle Strahlenschutz des GSI Helmholtzzentrums für Schwerionenforschung die Genehmigungsverfahren. Sie überwacht bereits seit 40 Jahren die Sicherheit der GSI-Anlage.
Die rund 4.000 Meter lange, großteils unterirdische Teilchenbeschleunigeranlage FAIR wird auf einer Fläche von 20 Hektar gebaut. Sie wird die rund 400 Meter lange bestehende GSI-Anlage als Vorbeschleuniger nutzen. An FAIR werden 3.000 Wissenschaftler aus mehr als 50 Ländern die Grundbausteine der Materie und die Entwicklung des Universums erforschen. Zu diesem Zweck können an FAIR besonders intensive Präzisionsstrahlen von Antiprotonen und Ionen aller chemischen Elemente erzeugt werden.
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