Professor der Westfälischen Hochschule berät Landtag zum neuen Hochschulgesetz
Prof. Dr. Heinz-Josef Bontrup von der Recklinghäuser Abteilung der Westfälischen Hochschule wird als Sachverständiger vor dem Landtagsausschuss für Innovation, Wissenschaft und Forschung das geplante neue Hochschulgesetz in Nordrhein-Westfalen beurteilen.
Recklinghausen/Düsseldorf. Ende letzten Jahres hatte der Senat der Westfälischen Hochschule in einem Brief an die nordrhein-westfälische Wissenschaftsministerin Svenja Schulze Stellung zum kommenden neuen Hochschulgesetz, dem „Hochschulzukunftsgesetz“, bezogen. Mitte Juni wird einer der Senatoren der Westfälischen Hochschule in Düsseldorf erneut seine Beurteilung dazu darstellen und zwar vor dem Landtagsausschuss für Innovation, Wissenschaft und Forschung. Während es dem Senat vor allem um die Auswirkungen der Landes-Schuldenbremse auf die Finanzierbarkeit der Hochschulen und um die Beschneidung von Gestaltungsspielräumen durch das neue Gesetz ging, bezieht sich die Kernthese von Prof. Dr. Heinz-Josef Bontrup aus der Hochschulabteilung Recklinghausen auf die Forderung der Fachhochschulen, selbst Studierende zum Doktorexamen führen zu können. Bisher ist dies den Universitäten vorbehalten. Bontrup plädiert für ein „restriktives Promotionsrecht“ im Hochschulgesetz, worunter er verstanden wissen will, dass zunächst einzelne Fachhochschulfachbereiche das eigenständige Promotionsrecht bekommen, wenn sie ihre Befähigung dafür durch externe Begutachtung ihrer Forschungsleistung nachgewiesen haben.
Außerdem stört es den Fachhochschulprofessor, dass seiner Ansicht nach auch in der Novelle des Hochschulgesetzes die Fachhochschulen als „Hochschulen zweiter Klasse“ behandelt würden. Das Stichwort dazu heißt Gleichberechtigung bei Andersartigkeit: Fachhochschulen führen zu Bachelor- und Masterabschlüssen, die denen an Universitäten gleichrangig sind.
Ihr Medienansprechpartner für weitere Informationen:
Prof. Dr. Heinz-Josef Bontrup, Campus Recklinghausen der Westfälischen Hochschule, Telefon (02361) 915-412, E-Mail heinz-josef.bontrup@w-hs.de
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