Finale vor dem Landgericht Hannover
Soldan Moot geht in die zweite Runde an der Leibniz Universität Hannover
Vom 9. bis zum 11. Oktober treffen sich an der Juristischen Fakultät der Leibniz Universität Hannover 16 Teams aus ganz Deutschland, die an dem Hans Soldan Moot teilnehmen, um den Fall Meisterbauer GmbH gegen Großmuth, Wankelmuth und Partner LLP (GWP) fiktiv vor dem Landgericht Berlin zu verhandeln. Moot Courts, bei denen sich Jura-Studierende vor einem fiktiven Gericht als Prozesspartei mit einem Fall auseinandersetzen, sind nicht neu. Die Besonderheit dieses Moot Courts ist aber, dass sich die beiden Dachorganisationen der Anwaltschaft (Bundesrechtsanwaltskammer und Deutscher Anwaltverein) sowie die Vertretung aller Juristischen Fakultäten zusammengeschlossen haben, um gemeinsam mit der Hans Soldan Stiftung diesen zentralen Bundeswettbewerb durchzuführen. Professor Dr. Christian Wolf, Geschäftsführender Vorstand des Instituts für Prozess- und Anwaltsrecht der Juristischen Fakultät der Leibniz Universität Hannover, war bereits mit der wissenschaftlichen und organisatorischen Durchführung des ersten bundesweiten Moot Courts beauftragt.
Der Soldan Moot ist der einzige Moot Court Wettbewerb, bei welchem sich die Studierenden explizit mit dem anwaltlichen Berufsrecht beschäftigen. Im Mittelpunkt des diesjährigen Falls steht die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Kanzlei ein Mandat niederlegen darf oder sogar muss. Die Klägerin in dem fiktiven Fall, die Meisterbauer GmbH, wurde ursprünglich von der Kanzlei Wankelmuth vertreten. Nach deren Fusion mit einer angloamerikanischen Kanzlei, der Großmuth LLP, legte die neue Kanzlei (GWP) das Mandat nieder, weil sie in dem neuen Verbund dem Prozessgegner verpflichtet sei. Die Studierenden hatten zu prüfen, ob die Mandatsniederlegung zur Unzeit erfolgte und welche Ansprüche gegen die ursprüngliche Kanzlei der Meisterbauer GmbH bestehen, da sich ein neu mandatierter Rechtsanwalt erst in den schwierigen Prozess, den die Meisterbauer GmbH gegen einen Kunden führt, einarbeiten muss.
In diesem Jahr nehmen 16 Teams aus der ganzen Bundesrepublik an dem Wettbewerb teil. Jedes Team tritt in der Vorrunde viermal an, wobei zweimal die Kläger- und zweimal die Beklagtenposition argumentiert werden muss. Die Leistung wird von zwei Juroren bewertet. Die besten vier Teams ziehen ins Halbfinale ein, dabei werden im K.O. System die Finalgegner ermittelt. Halbfinale und Finale werden im Landgericht Hannover, Volgersweg 65, 30175 Hannover (Eingang Berliner Allee) am Sonnabend, 11. Oktober ab 14:30 Uhr ausgetragen. Hierzu sind Presse und Fotografen herzlich eingeladen. Im Anschluss werden die Preise an die besten Teams in den Räumen des Anwalts- und Notarvereins Hannover im Landgericht vergeben. Es werden folgende Preise verliehen:
Preis der Bundesrechtsanwaltskammer für den besten Klägerschriftsatz
Preis des Deutschen Anwaltvereins für den besten Beklagtenschriftsatz
Preis des Juristen-Fakultätentags für die beste mündliche Leistung in der Vorrunde
Preis der Hans Soldan Stiftung für den Finalsieg
Vor dem eigentlichen Wettbewerb findet die 2. Hannoveraner Anwaltsrechtskonferenz am Donnerstag, 9. Oktober, ab 15 Uhr auf dem Conti-Campus, Königsworther Platz 1, Hannover, statt. Professor Christoph Teichmann, Würzburg, untersucht die Rechtsstellung der LLP in Deutschland. Die Rechtsform der Limited Liability Partnership nach englischen oder U.S. amerikanischen Recht haben eine Reihe von Kanzleien in Deutschland gewählt. In dem Referat wird der Frage nachgegangen, wie die LLP verklagt werden kann und wer Prozessbevollmächtigter ist, wenn eine LLP mandatiert wird.
Im Anschluss daran beleuchtet zunächst der Präsident der Rechtsanwaltskammer Hamm Dr. Ulrich Wessels die Auswirkungen der Kanzleiwechslerentscheidung auf die Praxis. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Annahme eines grundsätzlichen Interessenskonflikts bei einem Wechsel der Sozietät gegen die Berufsfreiheit verstößt, wenn ursprüngliche Kanzlei und aufnehmende Kanzlei auf unterschiedlichen Seiten in einem Fall tätig sind. Danach gibt Rechtsanwalt Dr. Bernd Mayer, München, einen Insidereinblick, wie in Großkanzleien Interessenskonflikte gehandhabt werden. Dr. Bernd Mayer ist Managing Partner von Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom in Deutschland. Abschließend erläutert Rechtsanwalt Dr. Christoph Knauer, München, den Interessenskonflikt aus strafrechtlicher Sicht, indem er den Straftatbestand des Parteiverrates erörtert. Dr. Christoph Knauer ist namensgebender Partner der Kanzlei Ufer Knauer in München.
Nähre Information zum Hans Soldan Moot gibt es im Internet unter:
http://soldan-moot.de/
Mit der wissenschaftlichen und administrativen Durchführung des Soldan Moots wurde von den Veranstaltern das Institut für Prozess- und Anwaltsrecht (IPA) der Leibniz Universität Hannover (Professor Dr. Christian Wolf) beauftragt. Das Institut bündelt die Forschungs- und Lehraktivitäten der Juristischen Fakultät der Leibniz Universität auf dem Gebiet des Prozess- und Anwaltsrechts. Nähre Informationen unter: http://www.jura.uni-hannover.de/ipa
Hinweis an die Redaktion:
Für weitere Informationen steht Ihnen Prof. Dr. Christian Wolf, Institut für Prozess- und Anwaltsrecht der Leibniz Universität Hannover, unter Telefon +49 511 762 8268, Mobil 0178 762 8269 oder per E-Mail unter wolf@jura.uni-hannover.de gern zur Verfügung.
Weitere Informationen:
http://www.jura.uni-hannover.de/ipa
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