Philosophischer Fakultätentag zur Vereinbarung von BAföG Leistungen
Der Phikosophische Fakultätentag nimmt Stellung zur Regelung bezüglich des BAföG vom 26. Mai 2014 und fordert die Einhaltung des Versprechens, die frei werdenden Mittel der Länder zur Verbesserung der Lehre an Hochschulen einzusetzen.
Am 26. Mai 2014 haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, dass die bislang zur Hälfte von den Ländern finanzierten BAföG-Leistungen für Schüler und Studierende vollständig und auf Dauer vom Bund übernommen werden. Durch diese Vereinbarung würden die Haushalte der Länder um ca. 1,2 Mrd. Euro entlastet. Im Gegenzug haben sich die Länder bereit erklärt, die frei werdenden Gelder dem Bildungsbereich, insbesondere den Hochschulen, zugutekommen zu lassen.
Der Philosophische Fakultätentag hat diese Vereinbarung zwischen Bund und Ländern ausdrücklich begrüßt und sich der Forderung der Hochschulrektorenkonferenz angeschlossen, dass die Länder die aus dem Studierenden-BAföG frei werdenden Mittel ungeschmälert für die Grundfinanzierung ihrer Hochschulen, das heißt insbesondere für die Verbesserung der Lehre einsetzen.
Mit großer Sorge hat der Philosophische Fakultätentag nun jedoch zur Kenntnis nehmen müssen, dass einige Länder die betreffenden Gelder zweckentfremdet verwenden wollen. Damit gefährden sie die Vereinbarung vom 26. Mai insgesamt! Sollte der Bund wegen der Unzuverlässigkeit auf Länderseite die BAföG-Vereinbarung aufkündigen, hätte dies gravierende negative Folgen für die Studierenden an allen deutschen Hochschulen.
Der Philosophische Fakultätentag erwartet, dass sich alle Länder an die getroffene Vereinbarung halten und die frei werdenden BAföG-Mittel vorrangig zur Verbesserung der Lehre an den Hochschulen verwenden.