Grundfinanzierung der Universität Greifswald wird erhöht
Die Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald benötigt zusätzliche Mittel für Personal, Sachmittel und Investitionen. Das bestätigt im Grundsatz der Sonderbericht des Landesrechnungshofes Mecklenburg-Vorpommern, der heute, 19. Dezember 2014, in Schwerin vorgestellt wurde.
Die Landesrechnungsprüfer erkennen damit die Mehrbedarfe an, die von der Universität Greifswald wiederholt geltend gemacht wurden. Gegenüber den in den Bericht einbezogenen Vergleichsländern und Vergleichshochschulen ergibt sich laut Prüfbericht zudem ein erheblicher Investitionsstau bei Geräten und Gebäuden der Universität.
Die Universitätsleitung begrüßt, dass der Landesrechnungshof eine Modellrechnung zur Ermittlung der Finanzbedarfe der Hochschulen vorgelegt hat, die zu dem Ergebnis kommt, dass die Fortschreibung des bisherigen Hochschulkorridors für die Universität Greifswald nicht auskömmlich wäre. Allerdings bleibt das Ergebnis der Modellrechnung vor allem hinsichtlich der zusätzlichen Personalmittel in Höhe von 1,4 Mio. Euro hinter den Erwartungen und tatsächlichen Bedarfen der Universität zurück.
Darüber hinaus begrüßt die Universitätsleitung die Feststellung des Landesrechnungshofes, dass durch die vollständige Übernahme des Studierenden-BAföG durch den Bund im Landeshaushalt 2015 19,2 Mio. EUR freigesetzt werden, und die Empfehlung des Hofes, diese Mittel für die wettbewerbsfähige Aus-stattung der Universitäten und Hochschulen einzusetzen.
„Der Bericht des Landesrechnungshofes ist eine gute analytische und methodische Grundlage für die künftige Finanzierung der Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern“, bestätigt Dr. Wolfgang Flieger, Kanzler der Universität Greifswald.
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Jan Meßerschmidt
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