Ausschreibung: Fördermittel Verbraucherforschung 2015 des Kompetenzzentrums Verbraucherforschung
Im Jahr 2015 vergibt das Kompetenzzentrum Verbraucherforschung NRW (KVF NRW) bei der Verbraucherzentrale NRW Fördermittel zur Durchführung von Projekten sowie finanzielle Unterstützungen bei der Akquise von überregionalen Forschungsmitteln im Bereich der Verbraucherforschung. Die Unterstützung wird in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung (MIWF) und dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV) des Landes Nordrhein-Westfalen gewährt.
1. Art, Umfang und Rechtsgrundlage
Es können Mittel für eigenständige Projekte oder für die Antragsvorbereitung zur Einwerbung nationaler oder internationaler Drittmittel bis zur Höhe einer Mitarbeiterstelle von 0,5 TVL 13 (Berechnungsgrundlage sind die Personalmittelsätze der DFG für das Jahr 2014) und Reisekosten im notwendigen Umfang gemäß Landesreisekostengesetz (LRKG) vergeben werden (geplanter Förderbeginn: 1. Oktober 2015, Laufzeit bis zum 30. September 2016).
Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen Ausgaben, die im Wege einer Anteilsfinanzierung bis zu 90 Prozent gefördert werden können. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Auswahl der Zuwendungsempfänger erfolgt durch den Wissenschaftlichen Beirat des KVF NRW.
Zuwendungsgeber ist das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung NRW (MIWF). Über die Verwendung der Mittel ist ein Verwendungsnachweis zu erbringen.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Regelungen zu §§ 23, 44 der Landeshaushaltsordnung NRW (LHO NRW) mit zugehörigen Verwaltungsvorschriften sowie die §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG NRW). Der Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen ist gemäß § 91 LHO NRW zur Prüfung berechtigt.
2. Gegenstand der Förderung
Zur Antragsstellung aufgerufen sind Beiträge aus allen für die Verbraucherforschung relevanten Fachrichtungen (bspw. Haushaltswissenschaften, Informatik, Marketing, Ökonomie, Ökotrophologie, Pflegewissenschaft, Politikwissenschaft, Psychologie, Rechtswissenschaft, Sozialwissenschaft, etc.). Ein wichtiges Ziel der Förderung ist es, eine Zusammenarbeit über Disziplingrenzen hinweg zu ermöglichen. Deshalb sind auch interdisziplinäre Projekte willkommen.
Im Fokus stehen Vorhaben, die
- innovative Beiträge zum Verbraucherverhalten,
- neue Erkenntnisse über die Informationsproblematik erarbeiten,
- Ansätze für eine verbesserte Verbraucherarbeit und -bildung entwickeln,
- das theoretische und methodische Fundament einer interdisziplinären und transdisziplinären Verbraucherforschung verbreitern.
Mit der Förderung soll ein Beitrag zur Entwicklung und Stärkung der Verbraucherforschung in Nordrhein-Westfalen geleistet werden. Zugleich möchten die Projektpartner mit der Arbeit des KVF NRW eine Grundlage für evidenzbasiertes verbraucher- und wirtschaftspolitisches Handeln schaffen. Deshalb sollen die Projektbeschreibungen, die Relevanz für die Verbraucherforschung, den Verbraucherschutz oder verbraucherpolitisches Handeln besonders hervorheben.
3. Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in NRW. Der/die Projektleiter/in muss promoviert und Mitglied im Netzwerk Verbraucherforschung NRW sein. Die Mitgliedschaft im Netzwerk Verbraucherforschung NRW ist kostenlos, ein entsprechender Antrag kann über die Webseite des KVF NRW (https://www.vz-nrw.de/link1061681A.html) gestellt und mit den übrigen Unterlagen eingereicht werden.
4. Verfahren und Antragsunterlagen
Antragstellungen sind bis zum 16. Juni 2015 (Datum des Poststempels) möglich.
Der Antrag muss in digitaler Form (max. zwei PDF-Dateien) und einmal in Papierform beim KVF NRW eingereicht werden.
Die Antragsunterlagen können Sie über eine sichere Verbindung online einreichen:
https://www.vz-nrw.de/kvf-pf-2015-antrag.
Die Antragsunterlagen senden Sie bitte an folgende Adresse (bitte keine direkten Zuschriften an das MIWF NRW):
Verbraucherzentrale NRW, Kompetenzzentrum Verbraucherforschung NRW, Dr. Christian Bala, Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf.
Der Antrag muss folgende Angaben und Unterlagen enthalten:
1. Formblatt „Antrag auf Gewährung einer Zuwendung‟ (Download als doc- und odt-Datei auf der Webseite www.verbraucherforschung-nrw.de unter „Förderung‟) mit rechtsverbindlichen Unterschriften der antragstellenden Institution (Hochschul- bzw. Institutsleitung) und der Projektleitung.
2. Angaben zum/zur Projektleiter/in. Darin muss ein wissenschaftlicher Lebenslauf mit einem Verzeichnis der fünf wichtigsten forschungsrelevanten Publikationen enthalten sein.
3. Ggf. Antrag auf Mitgliedschaft im Netzwerk Verbraucherforschung NRW.
4. Ggf. Angaben zu den am Projekt beteiligten Wissenschaftler/innen und anderen Partnern.
5. Beschreibung des Projekts (Stand der Forschung, eigene Vorarbeiten, Ziele und Arbeitsprogramm): Die Beschreibung darf maximal zehn DIN-A4-Seiten umfassen, zusätzlich ist eine Kurzzusammenfassung von einer DIN-A4-Seite beizufügen. In der Projektbeschreibung muss die Relevanz für die Verbraucherforschung, den Verbraucherschutz oder verbraucherpolitisches Handeln gesondert hervorgehoben werden.
Die eingegangenen Anträge werden durch den Wissenschaftlichen Beirat des KVF NRW begutachtet. Auf der Grundlage dieser Bewertung wird über eine Förderung entscheiden. Beabsichtigter Förderbeginn ist der 1. Oktober 2015. Die Antragsteller werden schriftlich über die Entscheidung informiert.
5. Verwendungsnachweis und Publikation der Ergebnisse
Über die Verwendung der Mittel ist ein Nachweis gegenüber dem MIWF NRW zu erbringen.
Nach Abschluss des Projekts muss der/die Zuwendungsempfänger/-in seiner/ihre Forschungsergebnisse für den Wissenstransfer aufbereiten. Dazu sind drei Publikationen einzureichen:
1. Einen Forschungsbericht, der als „Working Papers des KVF NRW‟ veröffentlicht wird (Umfang ca. 45.000 Zeichen, incl. Abstract, Literatur, Autorenhinweise).
2. Eine Kurzfassung des Forschungsberichts, der als „Fact Sheet des KVF NRW‟ veröffentlicht wird.
3. Eine Posterpräsentation.
Das KVF NRW strebt an, alle genannten Publikationen Open-Access-konform gemäß den Zielen der Berliner Erklärung (http://openaccess.mpg.de/Berliner-Erklaerung) zu veröffentlichen.
6. Kontakt und Rückfragen
Verbraucherzentrale NRW, Kompetenzzentrum Verbraucherforschung NRW (KVF NRW), Dr. Christian Bala, Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf, Telefon: +49 211 38 09-350, E-Mail: verbraucherforschung@vz-nrw.de, Internet: http://www.verbraucherforschung-nrw.de, Twitter (@kvf_nrw): http://twitter.com/kvf_nrw.
Weitere Informationen:
http://www.vz-nrw.de/kvf-pf-2015a - Ausschreibungstext auf der Webseite des KVF NRW
https://www.vz-nrw.de/kvf-pf-2015-antrag - Online-Kontakt für Antragsunterlagen
http://www.vz-nrw.de/foerderung - Förderprogramme des KVF NRW
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