DEGAM stellt Kriterien für Kompetenzzentren Allgemeinmedizin auf
Universitär angebundene Kompetenzzentren für die Weiterbildung Allgemeinmedizin werden zukünftig bundesweit auf gesetzlicher Grundlage gefördert. Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin sieht darin einen Meilenstein für die Weiterbildung zum Allgemeinarzt und definiert nun – wie zuvor bereits für die fachliche Weiterbildung mit dem Konzept Verbundweiterbildungplus geschehen – obligatorische Anforderungen an diese Kompetenzzentren.
Aus langjähriger Erfahrung, insbesondere in den Kompetenzzentren Baden-Württemberg und Hessen, hat die DEGAM in einem Positionspapier acht Kriterien für die Kompetenzzentren Allgemeinmedizin entworfen und diese im Präsidium einstimmig beschlossen. Das Positionspapier beinhaltet Erläuterungen dieser wichtigen Kriterien sowie eine übersichtliche Checkliste mit den obligatorischen und den wünschenswerten Voraussetzungen für eine Akkreditierung als Kompetenzzentrum. „Die im Positionspapier formulierten Anforderungen ergänzen die bereits im Positionspapier Verbundweiterbildungplus genannten Kriterien für eine strukturierte, inhaltlich begleitete und somit attraktive Weiterbildung im Fach Allgemeinmedizin“, erklärt Prof. Jost Steinhäuser, stellvertretender Sprecher der DEGAM-Sektion Weiterbildung.
Kompetenzzentren haben die Aufgabe, Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung, ambulante und stationäre Weiterbildungsbefugte sowie Weiterbildungsverbünde zu unterstützen. Die primären Ziele sind dabei, einerseits die Weiterbildung strukturell und fachlich zu begleiten und andererseits ihre Qualität zu fördern. Ein nahtloser Übergang von der Ausbildung in die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin wird durch die unmittelbare Anbindung der Kompetenzzentren an Medizinischen Fakultäten gewährleistet. Darüber hinaus sollen sie unter anderem Weiterbildungskollegs mit praxisnahen begleitenden Seminaren anbieten, ein Mentoringprogramm und Train the Trainer-Angebote auflegen sowie eine kontinuierliche Evaluation und Qualitätssicherung der Weiterbildungsverbünde sicherstellen. Fachliche Beratung, Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit zählen ebenfalls zu den obligatorischen Kriterien.
Das kürzlich im Deutschen Bundestag verabschiedete GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) eröffnet in einem neu eingefügten § 75a zur „Förderung der Weiterbildung“ erstmals die Möglichkeit, dass zukünftig „bis zu 5 Prozent der vorgesehenen Fördermittel überregional für die Errichtung und Organisation von Einrichtungen, die die Qualität und Effizienz der Weiterbildung verbessern können, bereitgestellt werden“ (Absatz 7, Satz 3). In der Begründung werden explizit „universitär angebundene Kompetenzzentren“ genannt. „Wir sehen darin einen Meilenstein für die Weiterbildung der dringend benötigten Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinmedizin und haben deshalb anhand nationaler und internationaler Vorbilder diesen Katalog mit dezidierten Anforderungen definiert“, erläutert DEGAM-Präsident Prof. Ferdinand M. Gerlach die kaum zu überschätzende Bedeutung dieser Förderung.
Weitere Informationen:
http://www.degam.de
Die semantisch ähnlichsten Pressemitteilungen im idw
