Praxisleitfaden informiert Unternehmen zur Geschlechterquote und zum Gesetz
Mit dem „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ hat die Politik ein klares Signal gesetzt. Neben den rund 100 Unternehmen, für die eine fixe Geschlech-terquote von 30 Prozent für Aufsichtsräte gilt, müssen bis zum 30. September 2015 mindestens 3.500 Unternehmen Zielgrößen zum Frauenanteil in Aufsichtsrat, Vorstand und den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands festlegen. Der Praxisleitfaden »Zielsicher – Mehr Frauen in Führung« informiert zur Geschlechterquote und gibt praktische Hinweise zum Gesetz.
Der Leitfaden stellt die Eckpunkte des Gesetzes vor und beantwortet von Unternehmen häufig gestellte Fragen: Wie können Unternehmen erfahren, welcher Teil des Gesetzes sie betrifft? Wie können Unternehmen Ziele für Frauen in Führungspositionen definieren? Welche Sanktionen sind vorgesehen und was passiert bei Nichterreichung der Zielgrößen?
Hilfreich sind auch die Hinweise zur strukturierten Kommunikation von Zielgrößen und Fristen.
Ebenso stehen zentrale Handlungsfelder wie Personalgewinnung und -entwicklung, eine leistungsgerechte Vergütung, eine flexible Arbeitsorganisation und die Vereinbarkeit von beruflicher Karriere und Familie im Fokus des Leitfadens. Unternehmen wie Bayer, Commerzbank, Continental oder Deutsche Bahn berichten über ihre Erfahrungen und Initiativen. Außerdem räumt der Leitfaden auf, mit Mythen rund um die Geschlechterquote und liefert Argumente, Widerständen in Organisationen zu begegnen.
Der Praxisleitfaden ist eine Maßnahme des Programms „Zielsicher – Mehr Frauen in Führung“, dass die unabhängige Forschungs- und Beratungsorganisation EAF Berlin in Kooperation mit der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchführt. Bis zum Sommer 2017 werden gemeinsam mit Unternehmen innovative Ansätze und Instrumente für mehr Frauen in Führungspositionen entwickelt. Hierzu kommen in einer B2B-Workshopreihe regelmäßig von der Gesetzgebung betroffene Unternehmen zusammen.
Das Programm wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV).
Weitere Informationen:
http://www.bmfsfj.de/zielsicher
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