Christoph M. Schmidt: Kein „Zurück auf Los“ mit Griechenland nach den Wahlen am 20. September
Nach den Neuwahlen in Griechenland am Sonntag sollte an drei Leitlinien des Handelns nicht gerüttelt werden: dem Erhalt des gemeinsamen Währungsraums inklusive Griechenlands – wenn auch nicht um jeden Preis, den Vereinbarungen des balancierten Förderns und Forderns und dem Streben nach der Einheit von Haftung und Kontrolle. Innerhalb dieses Rahmens kann eine neue griechische Regierung ausreichend Freiheit bei der Detailgestaltung erhalten. Das betont RWI-Präsident Christoph M. Schmidt in einer aktuellen Analyse. Zugeständnisse im Hinblick auf auszusetzende Reformschritte oder einen formellen Schuldenerlass sieht er hingegen sehr kritisch.
Unabhängig vom Ausgang der Wahlen am 20. September 2015 sollte für künftige Verhandlungen mit der griechischen sowie mit Regierungen von anderen Krisenstaaten an drei Grundprinzipien nicht gerüttelt werden, betont Christoph M. Schmidt, Präsident des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) und Vorsitzender des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung in einer aktuell veröffentlichten „RWI Position“: „Ein ,Zurück auf Los‘ darf es unter keinen Umständen geben.“
Drei Leitlinien sichern laut Schmidt das Fundament für das Wohl der Eurozone und der einzelnen Mitgliedsstaaten: Erstens sollte der gemeinsame Währungsraum inklusive Griechenlands erhalten werden – wenn auch nicht um jeden Preis. Zweitens dürften Vereinbarungen des balancierten Förderns und Forderns bei der Umsetzung nicht aufgeweicht werden. Drittens sollte das aktuelle Handeln konsequent auf die Einheit von Haftung und Kontrolle ausgerichtet sein. „Nur wenn diese Grundprinzipien eingehalten werden, lässt sich die Stabilität des Währungsraums und damit eine tragfähige Zukunft des Euro sichern“, so Schmidt.
Nicht nur Griechenland hat eine demokratisch gewählte Regierung
Jede neue Regierung solle zwar die Gestaltungsspielräume nutzen, um den demokratisch geäußerten Wünschen ihrer Bürger Rechnung zu tragen, so der RWI-Präsident. Doch dürfe man nicht vergessen, dass auch die Regierungen der anderen Euroländer demokratisch gewählt seien und die Interessen ihrer jeweiligen Bevölkerung verträten. „Europa ist eine Rechtsgemeinschaft, die auf Verträgen aufgebaut ist. Vertragstreue ist der Kitt, ohne den der europäische Integrationsprozess nicht funktioniert hätte und auch künftig nicht funktionieren wird“, hebt Schmidt hervor.
Die Länder der Eurozone hätten weiterhin ein großes Interesse daran, dass Griechenland im Euro bleibe. „Ein Austritt wäre der erste sichtbare Rückschritt der europäischen Integration. Doch das Land mit allen Mitteln und Zugeständnissen im Euro zu halten, kann die Gemeinschaftswährung gefährden“, warnt Schmidt. Wichtig sei für die kommenden Wochen, die innereuropäische Gerechtigkeit zu wahren und im Blick zu behalten, dass die griechischen Probleme vor allem hausgemacht und nicht durch die Währungsunion hervorgerufen worden seien. Für Griechenland müssten die gleichen Regeln gelten wie für andere Krisenländer. Athen habe bereits besonders günstige Konditionen für Hilfskredite erhalten. „Weitere Zugeständnisse im Hinblick auf auszusetzende Reformschritte oder gar ein formeller Schuldenerlass wären vertragswidrig und würden das Konstrukt der Eurozone ins Wanken bringen“, betont der RWI-Präsident.
Griechische Regierung kann Details innerhalb des Rahmens gestalten
Bei der Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen des dritten Hilfspakets sollte darum auch mit einer neuen Regierung in Athen das Prinzip des balancierten Förderns und Forderns nicht aufgeweicht werden. Über welche konkreten Maßnahmen der Weg beschritten würde, sei aber nicht in Stein gemeißelt. „Die griechische Regierung war – und wird – immer frei in der Gestaltung der Details sein, sofern sie die übergeordneten Nebenbedingungen, etwa den von den Mitgliedsstaaten bereitgestellten Finanzierungsrahmen, einhält“, so Schmidt. Es sei wichtig, den Internationalen Währungsfonds (IWF) als Geldgeber an Bord zu halten, damit der ganze Prozess nicht in einer reformarmen politischen Lösung ende.
Einen expliziten Schuldenerlass nach der Wahl sieht der RWI-Präsident kritisch: „Erst muss Griechenland durch erhebliche Reformen das Vertrauen gewinnen, dass tatsächlich eine Volkswirtschaft aufgebaut werden soll, die im internationalen Wettbewerb mithalten und die Ausgaben ihrer öffentlichen Hand dauerhaft selbst tragen kann. Erst dann sollten Erleichterungen wieder zur Diskussion stehen.“ Die aktuell vereinbarten extrem niedrigen Zinsen und die sehr lange Streckung der Zahlungsverpflichtungen kämen bereits jetzt einem de facto Schuldenschnitt gleich. Diesen explizit durchzuführen, würde Griechenland möglicherweise nur noch tiefer in die Krise führen, da der Druck für Strukturreformen abnehme. Zudem würde dadurch das Nicht-Beistandsgebot ganz offen verletzt, ohne welches die Währungsunion nach Einschätzung von Schmidt auf Dauer keinen Bestand haben wird.
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Ansprechpartner:
Katja Fels (Abteilung Kommunikation), Tel.: (0201) 81 49-217
Sabine Weiler (Pressestelle), Tel.: (0201) 81 49-213
Dieser Pressemitteilung liegt RWI Position #67 „Griechenland und die Eurozone: Ein Drahtseilakt“ zugrunde. Sie ist unter www.rwi-essen.de/publikationen/rwi-positionen/ als pdf-Datei erhältlich.
Weitere Informationen:
http://www.rwi-essen.de/publikationen/rwi-positionen/360/ - RW Position 67 "Griechenland und die Eurozone: Ein Drahtseilakt“
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