Neue Wege zum Doktortitel
Freiburger Promotionskolleg „Versorgungsforschung: Collaborative Care“ bekommt Zuschlag vom MWK.
FREIBURG. Unter der Federführung der Katholischen Hochschule Freiburg ist das Promotionskolleg „Versorgungsforschung: Collaborative Care“ als einziges im sozialwissenschaftlichen Bereich in die Förderung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK) aufgenommen worden. Im Verbund mit der Evangelischen Hochschule, der Universität Freiburg und der Pädagogischen Hochschule Freiburg eröffnen sich so für die Absolventen und Absolventinnen der kooperierenden Hochschulen neue Zugangswege zur Promotion.
Das Promotionskolleg „Versorgungsforschung: Collaborative Care“ befasst sich mit komplexen, gesellschaftlichen und gesellschaftspolitischen Themen, die im interdisziplinären Austausch weiter entwickelt und erforscht werden. Die klare Orientierung an Patienten rückt neben der „Analyse der Kranken- und Gesundheitsvorsorge“ auch deren Rahmenbedingungen in den Fokus.
„Unser Anliegen ist es, in gesellschaftlich hoch relevanten Versorgungsfragen von kranken und pflegebedürftigen Menschen, interdisziplinäre Ansätze und innovative Konzepte in den Mittelpunkt von Promotionsarbeiten zu stellen und damit auch Veränderungen in der Fachpraxis anzustoßen,“ so Prof. Dr. Cornelia Kricheldorff, die den Antrag federführend bearbeitet hat. Entsprechend werden Medizin, Sozial- und Geisteswissenschaften einbezogen.
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst richtet ab 2016 zehn neue Kooperative Promotionskollegs von Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Pädagogischen Hochschulen ein, innerhalb derer 10 bis 15 Promovierende in einem übergreifenden Forschungszusammenhang gemeinsam arbeiten und sich wissenschaftlich qualifizieren können. Hierfür stehen insgesamt rund 6,6 Mio. Euro bereit.
Kontakt:
Prof. Dr. Cornelia Kricheldorff
Cornelia.kricheldorff@kh-freiburg.de
Information für die Redaktionen (Quelle: MWK)
In Kooperativen Promotionskollegs werden an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen Promotionsverfahren durchgeführt, bei denen gemäß Landeshoch-schulgesetz auch Professorinnen und Professoren von Hochschulen für angewandte Wissenschaften als Betreuerin oder Betreuer der Dissertation und als Prüfer beteiligt sind. Sie haben das Ziel, exzellenten Absolventinnen und Absolventen verschiedener Hochschularten eine qualitätsvolle Betreuung gemeinsamer Forschungsvorhaben zu vermitteln. Die Doktorandinnen und Doktoranden werden dabei von mindestens zwei Hochschullehrerinnen oder -lehrern in der Rolle von Mentorinnen oder Mentoren mit klar zugewiesener Verantwortung betreut („Betreuungstandem“). Die Kooperativen Promotionskollegs können sich um besondere fachliche Schwerpunkte etwa im Rahmen von bereits bestehenden Promotionskollegs gruppieren oder neue Schwerpunkte bilden.
Seit dem Jahr 2011/12 fördert das Wissenschaftsministerium acht Kooperative Promotionskollegs. Sieben Kollegs wurden inzwischen verlängert und werden weitere drei Jahre gefördert.
Kooperative Promotionskollegs haben an den jeweiligen Standorten in besonders positiver Weise strukturbildende Wirkung und schneiden nach Einschätzung einer auch überregional besetzten Arbeitsgruppe als Promotionsweg für Absolventinnen und Absolventen der Hochschulen für angewandte Wissenschaften besonders gut ab. „Sie sind für Promovierende und Betreuende gleichermaßen transparent und verlässlich und bringen die Stärken beider Hochschularten zusammen“, so beschreibt der Anfang Oktober 2015 vorgelegte Evaluierungsbericht ihre besonderen Vorteile. Die Arbeitsgruppe hatte daher empfohlen, die Zahl der kooperativen Kollegs zu erhöhen.