Digitale Service-Wüste in deutschen Amtsstuben
EFI: Deutschland bei elektronischem Verwalten und Regieren rückständig – Innovations- und Wertschöpfungspotenziale liegen brach – E-Government bedarf zentraler Koordination – Bundesweit digitales Portal ‚E-Deutschland' notwendig.
In ihrem neuesten Jahresgutachten, das am 17. Februar der Bundeskanzlerin in Berlin übergeben wurde, warnt die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI), dass Deutschland durch die starke Vernachlässigung von E-Government, also elektronischem Verwalten und Regieren, wichtige öffentliche und private Potenziale für Innovation und Wertschöpfung brachliegen lasse. E-Government ist der englische Sammelbegriff für die Abwicklung von Regierungs- und Verwaltungsprozessen mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechniken über elektronische Medien.
Prof. Christoph Böhringer von den Universität Oldenburg und Mitglied der Expertenkommission, sieht akuten Handlungsbedarf: „Bislang bauen Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden ihre E-Government-Angebote weitgehend in Eigenregie auf. Es ist dringend geboten, den Aufbau in Deutschland zentral zu koordinieren.“ Er verweist dabei auch auf die aktuellen Erfahrungen beim Registrieren und Verwalten vieler Flüchtlinge: „Wir sehen an diesem Beispiel, wie sich Versäumnisse beim elektronischen Verwalten – und hier insbesondere Defizite in der digitalen Vernetzung der IT-Systeme von Bund, Ländern und Gemeinden – zu einem Problem entwickeln können."
Die Expertenkommission verweist auf internationale Studien, die belegen, dass Deutschland beim Ausbau seines E-Government-Angebots deutlich hinter den meisten Industrienationen zurückliegt. Böhringer mahnt: „Obwohl Bund, Länder und Kommunen in ihrer nationalen E-Government-Strategie bereits 2010 den Anspruch formulierten, das deutsche E-Government bis zum Jahr 2015 zum internationalen Maßstab für effektive und effiziente Verwaltung zu machen, ist das Angebot nicht nur sehr begrenzt, sondern auch wenig nutzerfreundlich.“ Selbst die wenigen vorhandenen Angebote seien oftmals kaum bekannt, da auf hunderte von Behörden-Internetseiten verteilt. Auch einfache Bedienbarkeit und Hilfestellungen durch die Behörden stellten nach wie vor die Ausnahme dar. Damit nicht genug: Viele E-Government-Angebote seien immer noch nicht digital durchgängig verfügbar, d.h. ein Bürger könne seinen Antrag nicht komplett am Rechner bearbeiten, sondern müsse ihn für bestimmte Arbeitsschritte erst wieder auf Papier bringen.
Dass diese Defizite weniger auf mangelnde finanzielle Ressourcen als auf fehlende Koor-dination und politischen Willen zurückzuführen sind, zeige das Beispiel Estland. Obwohl mit deutlich geringeren finanziellen Möglichkeiten ausgestattet als Deutschland, verfügt Estland über ein sehr gut ausgebautes, nutzerfreundliches und weitgehend digital durchgängiges E-Government-Angebot. Prof. Böhringer: „Hier werden bereits alle elektronischen Informationen und Dienstleistungen nach Anliegen geordnet und an einem Ort und aus einer Hand angeboten.“
Die Bundesregierung, so die eindringliche Empfehlung der Expertenkommission unter der Leitung von Prof. Dietmar Harhoff vom Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb, sollte ihr koordinierendes Engagement in dieser wichtigen digitalen Frage deutlich verstärken. Prof. Böhringer dazu: „Die Bundesregierung muss sich gegenüber Ländern und Kommunen für den Auf- und Ausbau eines bundesweiten elektronischen Portals ‚E-Deutschland’ einsetzen. Hier sind möglichst viele Angebote von Bund, Ländern und Kommunen zu bündeln, nach Anliegen zu ordnen und im One-Stop-Shop-Verfahren für Bürger und Unternehmen bereitzustellen.“
Für den Aufbau eines umfassenden, digital durchgängigen E-Government-Angebots, so die Expertenkommission, bedürfe es der Einführung von „verpflichtenden Meilensteinen“ für Bund, Länder und Kommunen. Unverzichtbar, so Prof. Böhringer abschließend, „ist hierzu eine zentrale Koordinierungsstelle für E-Government im Kanzleramt“. Und, so fügt er hinzu: „Ohne eine motivierte Zusammenarbeit von Bund und Ländern geht das nicht – aber vielleicht bietet die große Koalition eine gute Chance, um Deutschland hier voranzubringen!“
Vier gute Gründe aus Sicht der Expertenkommission, warum E-Government sich lohnt:
1. Es ermöglicht, Behördendienstleistungen in hoher Qualität rund um die Uhr und an jedem Ort zu nutzen. Insbesondere Dienstleistungen und Verwaltungsangelegenheiten, die intensiven Kontakt mit zum Teil mehreren Behörden verlangen, können zentral über eine einzige Internetseite angeboten und abgewickelt werden: So sind beispielsweise bei Geburt eines Kindes bis zu 15 administrative Leistungen in unterschiedlichen Behörden nötig, welche sich grundsätzlich für eine zentrale Online-Abwicklung eignen. Behörden-gänge werden überflüssig, was zu erheblichen Zeitersparnissen bei Bürgern, Unternehmen und Behörden führt. Die so entlasteten Behörden können freie Kapazitäten für die Verbesserung und Ausweitung ihrer Dienstleistungen nutzen, was Bürgern und Unternehmen zugutekommt.
2. E-Government erhöht die Transparenz von administrativen Prozessen, die Verwendung und Weiterleitung von Bürgerdaten werden vollständig dokumentiert. Bürger wie Unternehmen erhalten z.B. die Möglichkeit, den Bearbeitungsstand ihres Anliegens über das Internet nachzuverfolgen.
3. Der umfassende Einsatz von E-Government schafft eine hohe Nachfrage nach Lösungen für Informationstechnik (IT) und kann zugleich Innovationstreiber für IT- und Internetwirtschaft sein.
4. Ein gut ausgebautes E-Government erhöht die Attraktivität einer Stadt oder eines Landes für Unternehmen und gilt als wichtiger Standortfaktor im internationalen Wettbewerb.
Weitere Informationen:
http://tinyurl.com/EFI-2016
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