Gadoliniumhaltige MRT-Kontrastmittel weiterhin sicher
München/Hannover, 10.05.2016 – Die amerikanische Arzneimittelzulassungsbehörde (FDA) veröffentlichte im letzten Jahr eine Sondermeldung über mögliche Ablagerungen von gadoliniumhaltigen MRT-Kontrastmitteln in bestimmten Regionen des Gehirns. Seither wurde dieses Thema in der Presse lebhaft diskutiert und führte bei einigen Patienten zu Verunsicherung.
Die Diskussion im Hinblick auf mögliche Kontrastmittelablagerungen erscheint insbesondere bei Patienten mit Multipler Sklerose (MS) wichtig, da bei keiner anderen neurologischen Erkrankung die Magnetresonanztomographie (MRT) über einen Verlauf von Jahren oder gar Jahrzehnten eine so bedeutsame Rolle spielt.
ABLAGERUNG VON KONTRASTMITTELN: Tatsächliche gesundheitliche Schäden bisher nicht bekannt
Die bisher zu diesem Thema veröffentlichten Publikationen beschreiben zwar Ablagerungen bzw. Signalveränderungen in speziellen Hirnarealen nach mehrmaligen Kontrastmittelgaben. Ein Krankheitsbild oder Symptome sind auf diese jedoch bislang nicht zurückzuführen. Deshalb ergeben sich auch derzeit keine Änderungen der Packungsbeilage von gadoliniumhaltigen MRT-Kontrastmitteln.
Unter Beachtung möglicher Kontraindikationen ist die MRT eine sichere Untersuchung. Auch das in der MRT-Untersuchung eingesetzte gadoliniumhaltige Kontrastmittel ist, verglichen mit anderen in der radiologischen Diagnostik eingesetzten Kontrastmitteln, als äußerst sicher einzustufen. Schwerwiegende Nebenwirkungen durch gadoliniumhaltige MRT-Kontrastmittel werden in einer Größenordnung von 0,03% angegeben. Wichtige Anwendungsbeschränkungen bestehen bei bekannter Allergie sowie bei Niereninsuffizienz.
DIAGNOSE: Magnetresonanztomographie sicher und unverzichtbar
Die MRT-Untersuchung hat sich in den letzten Jahren als ein fester Bestandteil in der Diagnosestellung sowie zur Beurteilung des Krankheitsverlaufs der Multiplen Sklerose etabliert. KKNMS und DMSG empfehlen, hierbei auch weiterhin Kontrastmittel einzusetzen: „Der Einsatz von Kontrastmittel im Rahmen der Erstuntersuchung liefert nicht nur für die Diagnosestellung wichtige Informationen, sondern auch im Hinblick auf mögliche Differentialdiagnosen, d.h. andere in Frage kommende Erkrankungen. Ein Verzicht auf Kontrastmittel könnte hier zu einer verzögerten Diagnosestellung und, damit verbunden, zur verzögerten Initiierung einer effektiven Behandlung führen“, so Prof. Dr. Carsten Lukas, Neurologe und Radiologe an der Ruhr-Universität Bochum und Mitglied der Taskforce Bildgebung des KKNMS.
KRANKHEITSVERLAUF: Nicht jede MRT-Untersuchung muss zwangsläufig mit Kontrastmittel durchgeführt werden
Während der Einsatz von Kontrastmittel in der Phase der Diagnosestellung unerlässlich ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen auf den Einsatz von Kontrastmittel im Verlauf der Erkrankung verzichtet werden. KKNMS und DMSG raten Ärzten dazu, generell den Einsatz von Kontrastmittel im Vorfeld einer MRT-Untersuchung, insbesondere bei Verlaufsuntersuchungen, genau zu prüfen. Dies gilt für zuweisende Ärzte ebenso wie für jene, die die Untersuchung durchführen. „Nicht jeder klinische Schub muss durch eine kontrastmittelunterstützte MRT-Untersuchung gesichert werden. Auch bedarf nicht jede Verlaufsuntersuchung der Kontrastmittelgabe. Grundvoraussetzung hierfür sind jedoch qualitativ hochwertige und vergleichbare MRT Bilder, was noch einmal die Notwendigkeit standardisierter MRT-Untersuchungen untermauert“, so Prof. Dr. Mark Mühlau, Neurologe an der TU München und Mitglied der Task Force Bildgebung des KKNMS.
LINEARE VS. ZYKLISCHE KONTRASTMITTEL: Unterschiedlich hohes Risiko für mögliche Ablagerungen
Bisherige Studienergebnisse lassen vermuten, dass zwischen den derzeit in Deutschland verfügbaren Kontrastmitteln Unterschiede im Hinblick auf mögliche Ablagerungen existieren. „Die sogenannten zyklischen Kontrastmittel scheinen sich weniger als lineare oder gar nicht abzulagern, sodass unserer Meinung nach der Substanzklasse der zyklischen gadoliniumhaltigen Kontrastmittel der Vorzug zu geben ist. Wir haben begonnen, diese Vorgehensweise in den am KKNMS beteiligten Studienzentren umzusetzen“, so Prof. Dr. Bernhard Hemmer, Vorstandssprecher des KKNMS und Mitglied des Vorstands des Ärztlichen Beirats der DMSG. Ärzte sollten das Thema weiterhin aufmerksam verfolgen und beunruhigte Patienten über die aktuellen Entwicklungen informieren. Weitere Informationen über die bisherigen Studienergebnisse sind in einem Übersichtsartikel in der „Aktuellen Neurologie“ (https://www.thieme-connect.de/products/ejournals/abstract/10.1055/s-0042-102953) abrufbar. Die Printausgabe von „Aktuelle Neurologie“ (4/2016) erscheint in der letzten Maiwoche.
Weitere Informationen:
http://www.kompetenznetz-multiplesklerose.de
http://www.thieme-connect.de/products/ejournals/abstract/10.1055/s-0042-102953
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