RFH-Masterabsolvent erhält begehrten BCM-Preis für Compliance Management
Der Berufsverband der Compliance Manager (BCM) hat Björn Klugmann den Nachwuchsförderpreis in der Kategorie „Beste Masterarbeit“ verliehen. Klugmann hat im Sommersemester 2016 an der Rheinischen Fachhochschule Köln sein Studium „Business Administration M.A.“ als Jahrgangsbester absolviert. In seiner Masterarbeit, die am Institut für Compliance und Corporate Governance (ICC) unter Themenstellung und Betreuung von Institutsdirektor Prof. Dr. Stefan Vieweg, CFA anfertigte, untersuchte er die Informationsversorgung von Aufsichtsräten.
In Deutschland gibt es eine spezielle Situation durch Trennung von Aufsichtsrat und Vorstand: der zu beaufsichtigende Vorstand bestimmt, was der Aufsichtsrat an Informationen zu sehen bekommt. Vor dem Hintergrund vermehrt medial präsenter Compliance-Verstöße, stellt sich die aktuelle Frage der adäquaten Informationsversorgung des Aufsichtsrates.
In seiner Arbeit mit dem Titel „Compliance-Wirksamkeit: Problematisierung der Informationsversorgung des Aufsichtsrates durch den Vorstand (auf Grundlage einer Umfrage)“ hat Björn Klugmann in einer empirischen Primärerhebung die Betroffenen sehr erfolgreich selbst befragt, das heißt Aufsichtsräte, die typischerweise sehr zurückhaltend bei Befragungen sind. Die mit online-Fragebögen durchgeführte Erhebung bei größeren Kapitalgesellschaften erfolgte zielgerichtet durch spezifische Forschungsfragen und Hypothesen. Inhaltlich fokussierte sich der Autor in seiner Untersuchung auf den Compliance-Aspekt der Informationsversorgung, also nicht auf die Informationsversorgung im Allgemeinen.
Die Untersuchungsergebnisse und Erkenntnisse sind bemerkenswert
Aus älteren Studien zur generellen Informationsversorgung ist erkennbar, dass Aufsichtsräte Bedarf haben über die klassische Informationsversorgung durch den Vorstand hinaus. Bezogen auf die Compliance-Aspekte - und damit gegebenenfalls auch dem Compliance-Bewusstsein der Befragten - konnte dies in der vorliegenden Untersuchung nicht bestätigt werden. Der Autor schließt seine Arbeit mit Empfehlungen für weitere Untersuchungen auf diesem Gebiet. Zum Beispiel bezogen auf die - funktionsabhängig - unterschiedliche Wahrnehmung bei den Aufsichtsräten oder auf die Gestaltung effektiver Informationsordnung, um den Compliance-Aspekt im Aufsichtsrat stärker zu verankern.
Die Masterarbeit wurde vom Bundesverband der Compliance Manager (BCM) auf dem 4. Bundeskongress Compliance Management 2016 in Berlin am 16. November 2016 in der Kategorie „Beste Bachelor- und Masterarbeiten“ mit dem ersten Preis ausgezeichnet.
Der Nachwuchsförderpreis des BCM wird gesponsert von Legerlotz Laschet Rechtsanwälte. Prof. Dr. Stefan Siepelt, Institut für Compliance und Corporate Governance, überreichte den Preis.
Aufgrund der hohen Bedeutung und damit der guten Berufsaussichten ist an der RFH Compliance und Corporate Governance ein Schwerpunkt in Lehre und Forschung. In Bachelor- und Masterstudiengängen (Bachelor: Studienschwerpunkt „Compliance“, Master „Compliance and Corporate Security (LL.M.), Master “Wertorientierte Unternehmensführung” (M.Sc.) und im neuen international ausgelegten MBA-Studiengang „MBA International“ (MBA) wird das Thema Compliance intensiv behandelt.
Mit der Verleihung fördert der BCM den Nachwuchs aus dem Bereich Compliance Management, indem er herausragende Abschlussarbeiten auszeichnet, die sich wissenschaftlich forschend Compliance-Themen zuwenden. Eingereicht wurden zahlreiche Abschlussarbeiten von Studierenden aus ganz Deutschland, die in anonymisierter Form von einer Jury bestehend aus Mitgliedern des Wissenschaftlichen Beirats sowie des BCM-Präsidiums bewertet wurden.
Kontakt
Prof. Dr. Stefan Vieweg, CFA
E-Mail: stefan.vieweg@rfh-koeln.de
Hon.-Prof. Dr. Stefan Siepelt
E-Mail: s.siepelt@rfh-koeln.de
Weitere Informationen:
http://www.rfh-koeln.de
http://www.rfh-koeln.de/forschung-projekte/icc/index_ger.html
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