3. Menschenrechtswoche: Professor Dr. Achim Förster: „Die Reichsbürger und der Rechtsstaat“
Der Referent zeigte Aktionen und Argumente der Reichsbürgerbewegung auf und entkräftete sie aus juristischer Sicht
Im Rahmen der 3. Menschenrechtswoche an der Hochschule Würzburg-Schweinfurt stellte Professor Dr. Achim Förster das Thema „Die Reichsbürger und der Rechtsstaat“ vor. U.a. der Vorfall im bayerischen Georgensgmünd im Oktober, bei dem ein „Reichsbürger“ ohne Vorwarnung auf Polizeibeamte schoss und einen von ihnen tötete, nahm Förster zum Anlass, die in Behörden- und Justizkreisen bereits seit Jahren bekannte Thematik wissenschaftlich aufzugreifen. Dabei ging er auf drei Schwerpunkte ein: die Reichsbürgerbewegung und ihre Aktionsformen, die Argumente der Reichsbürger gegen die Legitimität der deutschen Staatsordnung sowie Handlungsempfehlungen für den beruflichen Umgang mit Reichsbürgern.
Was sind „Reichsbürger“? Der Professor definiert sie als „Personen oder Gruppierungen, die die BRD als souveränen Staat leugnen und stattdessen den Fortbestand des Deutschen Reiches behaupten“. Die Reichsbürgerbewegung sei dabei äußerst heterogen und umfasse u.a. national-völkisch denkende Rechtsextremisten, staatenlose Aussteiger („Selbstverwalter“), selbsternannte Monarchen sowie Verschwörungstheoretiker bzw. sonstige Sympathisanten. Ein prominenter Vertreter der bei Reichsbürgern beliebten These, Deutschland sei weiterhin ein besetztes Land, sei Xavier Naidoo.
Zu den Aktionsformen der Reichsbürger zählten beispielsweise Demonstrationen mit einem oft heterogenen Teilnehmerfeld oder Schreiben an öffentliche Stellen, die von Reichsbürgern als „Scheinbehörden“ angesehen würden und an deren Entscheidungen sich die Reichsbürger nicht gebunden fühlten. Eine sich selbst als „kommissarische Reichsregierung“ bezeichnende Gruppierung gehe sogar davon aus, das Deutsche Reich vertreten zu dürfen und habe u.a. versucht, diplomatischen Kontakt zur amerikanischen Botschaft aufzunehmen. Darüber hinaus würden in Reichsbürgerkreisen zahlreiche Reichsausweise, Führerscheine und weitere Dokumente kursieren.
Ihre These vom Fortbestand des Deutschen Reiches begründeten Reichsbürger häufig u.a. damit, dass es bisher keinen Friedensvertrag gäbe und Deutschland noch immer ein besetztes Land sei. Diese These, so Förster, sei völkerrechtlich nicht haltbar. Zwar sei tatsächlich nach dem Zweiten Weltkrieg kein ausdrücklicher Friedensvertrag im herkömmlichen Sinn abgeschlossen worden, spätestens mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990 sei jedoch abschließend klargestellt, dass ein dauerhafter Friedenszustand bestehe und die Bundesrepublik Deutschland vollständig souverän sei. Förster wies zudem darauf hin, dass eine von den Reichbürgern regelmäßig zitierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts meist nur unvollständig wiedergegeben und zudem falsch interpretiert werde. Besonders weit hergeholt und juristisch nicht zu begründen sei auch eine in Reichsbürgerkreisen vertretene Auffassung, nach der die BRD in Wirklichkeit eine GmbH und die Staatsbürger nur Personal seien. Diese These, so Förster, weise eine Nähe zu antisemitischen Weltverschwörungstheorien auf und sei daher besonders gefährlich.
Abschließend gab Professor Förster Handlungsempfehlungen zum beruflichen Umgang mit „Reichsbürgern“: Man solle sich nicht auf unnötige Diskussionen mit ihnen einlassen und sich nicht reinlegen lassen. Strafrechtlich relevantes Verhalten sollte konsequent verfolgt und rechtsstaatliche Grundsätze konsequent beachtet werden.
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