Aufnahme der Deutschen Hochschule der Polizei in das nordrhein-westfälische Hochschulgesetz
Die DHPol wurde am 15. Dezember 2016 mit den Stimmen aller Fraktionen des Landtages ins nordrhein-westfälische Hochschulgesetz aufgenommen. Die Grundlage der DHPol bildet unverändert das Gesetz über die DHPol, das als Teil eines Staatsvertrages von allen Bundesländern und vom Bund im Jahr 2006 ratifiziert wurde. Da das Hochschulwesen den Ländern obliegt, war der staatliche Status der DHPol als Hochschule in Trägerschaft aller Bundesländer und des Bundes immer wieder erklärungsbedürftig. Trotz ihrer vergleichsweise geringen Größe ist die DHPol eine universitäre Hochschule, die über das Promotionsrecht verfügt und an der Universitätsprofessorinnen und -professoren lehren und forschen.
Seit 2014 setzte sich Präsident Prof. HANS-JÜRGEN LANGE daher gemeinsam mit den Trägern dafür ein, im Zuge der Weiterentwicklung der DHPol die Statusfrage endlich zu klären. Unterstützung fand er im Wissenschaftsministerium NRW. Die Wissenschaftsministerin des Landes NRW, SVENJA SCHULZE, zeigte sich beim Festakt zum 10jährigen Bestehen im März 2016 von der Dynamik der jüngsten Hochschulentwicklung beeindruckt. „Die DHPol als Spezialhochschule“, so die Wissenschaftsministerin, SVENJA SCHULZE, „ist Ausdruck des sich ausdifferenzierenden Wissenschaftssystems. Sie ist zum einen in Lehre und Fortbildung die zentrale Bildungseinrichtung für die Führungskräfte der Polizeien der Ländern und des Bundes, zum anderen entwickelt sie sich zu einem Kristallisationspunkt der Sicherheits- und Polizeiforschung. Mich überzeugte vor allem, dass die Hochschule konkrete Fragen der polizeilichen Praxis mit innovativer Theoriebildung verbindet“ so Ministerin SCHULZE. „Die DHPol stärkt NRW als profilierten und innovativen Wissenschafts- und Bildungsstandort“. Dass die DHPol auch gut zur Wissenschaftsstadt Münster passt, versteht sich dann fast schon von selbst.
Der von allen Fraktionen des Landtags gemeinsam erarbeitete Gesetzesentwurf zur Aufnahme der DHPol in das Hochschulgesetz ist in der Einstimmigkeit ein Novum in der laufenden Legislaturperiode. In der Landtagssitzung am 15. Dezember 2016 wurde dann auch mit den Stimmen aller Fraktionen die Gesetzesänderung beschlossen. Noch Ende Dezember 2016 ist sie in Kraft getreten. „Mich freut es sehr“, so der Präsident der DHPol, Professor HANS-JÜRGEN LANGE, „dass über alle Parteigrenzen hinweg das Entwicklungskonzept der Hochschule eine so breite Unterstützung gefunden hat. Es ermutigt uns, das ehrgeizige Vorhaben weiter voranzutreiben.“ Aktuell arbeitet die Hochschule daran, das Hochschulprofil interdisziplinär zu erweitern.
Ebenso wie die Polizei in der Praxis mit anderen Bereichen der öffentlichen Sicherheitsverwaltung verzahnt ist, soll in der Forschung das Konzept einer eng gefassten Polizeiwissenschaft hin zu einer breit angelegten verwaltungswissenschaftlichen Sicherheitsforschung weiterentwickelt werden. Mit einer neuen Veranstaltungsreihe, die Ende Januar 2017 startet, soll, so PROF. LANGE, diese Entwicklung zu unterstützt werden indem Zukunftsfragen der Disziplin und des Berufsfelds umfassend thematisiert werden. Die aktuelle Sicherheitsentwicklung zeige, so Prof. LANGE, dass Führungsaufgaben in der Polizei nur zu bewältigen sind, wenn praktische Erfahrung beständig wissenschaftlich reflektiert und weiterentwickelt werden, ebenso wie wissenschaftliche Theoriebildung darauf angewiesen ist, die Praxis konzeptionell einzubinden. Daher ist es dem Präsidenten auch wichtig, die Forschungsergebnisse systematisch in das Masterstudium und die Fortbildungsangebote für den höheren Dienst der Polizei einzubeziehen.
Verglichen mit den großen inhaltlichen „Baustellen“ ist die reale Baustelle auf dem Campus in Hiltrup fast schon Routine. Die seit 2011 laufenden Sanierungsmaßnahmen werden in den nächsten zwei Jahren zum Abschluss gebracht. Dann ist die Hochschule auch baulich für die zukünftigen Herausforderungen gerüstet.
Weitere Informationen:
http://www.dhpol.de