Paradox: Strafzahlungen können Banken nützen
Wenn Banken wegen ihres Fehlverhaltens zu hohen Strafzahlungen verurteilt werden, muss sich das nicht zwangsläufig negativ für sie auswirken. Zu diesem überraschenden Ergebnis kommt jetzt eine Studie der Finanzexperten Hannes Köster und Professor Matthias Pelster von der Leuphana Universität Lüneburg. Zusammen untersuchten sie fast 700 Fälle von Geldstrafen, die zwischen 2007 und 2014 gegen 68 international agierende Banken ausgesprochen worden sind. Dabei zeigte sich zwar eine negative Beziehung zwischen Bestrafung und Gewinnen vor Steuern, aber kein Einfluss auf die Rentabilität nach Steuern. Es gab sogar einen positiven Effekt: Die Rendite der Bankenaktien stieg nachweislich an.
Seit der Bankenkrise ist immer wieder von hohen Strafen für Geldinstitute zu lesen, die gegen einschlägige Regelungen des Finanzmarktes verstoßen haben. Die daraus resultierenden Geldforderungen können sich auf Milliardenbeträge summieren. Entgegen allen Erwartungen führt dies aber offenbar nicht dazu, dass sich Anleger dann von den Geldhäusern abwenden. Dafür machen die Autoren der Studie zwei Gründe verantwortlich: Einerseits können die Banken ihre Strafzahlungen steuerlich geltend machen und so ihren Gewinn vor Steuern entsprechend reduzieren. Andererseits steigt das Vertrauen der Anleger in die Handlungsfähigkeit der Geldhäuser.
„Investoren sind zufrieden, wenn laufende Verfahren abgeschlossen werden konnten und die Banken erfolgreich mit den Konsequenzen ihres Fehlverhaltens umgegangen sind“, berichtet Professor Pelster. Insgesamt zeige sich also mit Blick auf die Bewertung der Unternehmen ein schon fast paradoxer Effekt von Bestrafungen. „Für mich ein klarer Hinweis darauf, dass die Investoren die Strafen als ein Zeichen für ein besseres Management und eine Wendung zu besseren Corporate Governance Strukturen innerhalb der Banken interpretieren“, bilanziert Pelster die Ergebnisse der Untersuchung.
Hannes Köster, Matthias Pelster, Financial penalties and bank performance, Journal of Banking and Finance (2017), doi: 10.1016/j.jbankfin.2017.02.009
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