Die Lissabon-Konvention bleibt eine Herausforderung für die Hochschulen
Die Umsetzung der Lissabon-Konvention ist für die Hochschulen nach wie vor eine große Herausforderung. Ziel ist eine konsistente, transparente und verlässliche Anerkennung und Anrechnung von an anderen Hochschulen oder außerhalb von Hochschulen erbrachten Lernergebnissen zur Förderung der Mobilität der Studierenden. In der konkreten Umsetzung der Konvention muss es neben der juristischen Verankerung auch Regelungen, Prozesse und Instrumente zur methodischen und administrativen Umsetzung geben. Am 22. Juni 2017 geht es in der evalag-Weiterbildung „Anerkennung und Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen – Gestaltungsspielräume an Hochschulen nutzen“ um den Prozess der Anrechnung.
Die Lissabon-Konvention, das Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im europäischen Hochschulraum, wurde 2007 in Deutschland ratifiziert. 2013 beschloss die Kultusministerkonferenz, dass die Konvention für alle Anerkennungsprozesse, d. h. auch bei der Anerkennung von Lernergebnissen, die an inländischen Hochschulen erbracht wurden, zugrunde gelegt werden muss. Seit 2015 ist laut Akkreditierungsrat auch das Fehlen von Regelungen zur Anrechnung von außerhalb der Hochschule erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten von den Akkreditierungsagenturen zu beauflagen.
Die Umsetzung der Lissabon-Konvention ist für die Hochschulen nach wie vor eine große Herausforderung. Die Hochschulen müssen geeignete Prozesse und Instrumente implementieren, um die Information und Beratung der Studierenden sicherzustellen und die Anerkennung bzw. Anrechnung auf der Basis der erbrachten Kompetenzen durchzuführen. Kann ein Antrag nicht anerkannt werden, liegt die Nachweispflicht bei der Hochschule (Beweislastumkehr). Die Begründung für die Ablehnung muss sich auf einen wesentlichen Unterschied zwischen den erworbenen und den zu erwerbenden Kompetenzen beziehen.
Die klare, kompetenzorientierte Formulierung von Modulhandbüchern ist daher ebenso eine Grundvoraussetzung für funktionierende Anerkennungs- und Anrechnungsverfahren wie die Implementierung sinnvoller Prozesse über die zuständigen Prüfungsausschüsse. Wie kann das geleistet werden? Welche Besonderheiten sind für die Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen zu beachten? Wie kann die Anrechnungspraxis ausgestaltet und verbessert werden? Welchen Gestaltungsspielraum gibt es dabei – auch vor dem Hintergrund von Anrechnung als wesentlichem Kriterium bei Akkreditierungsverfahren?
Am 22. Juni 2017 geht es in der evalag-Weiterbildung „Anerkennung und Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen – Gestaltungsspielräume an Hochschulen nutzen“ genau um diese Fragen. Drei kompetente Referent_innen, darunter auch Dr. Helmar Hanak, Referent für Anrechnung, Zugangsfragen und Beratung an der Offenen Hochschule Niedersachsen, Autor der Studie „Außerhochschulisch erworbene Kompetenzen anrechnen. Praxisanalyse und Implementierungsempfehlungen“ (2015), diskutieren mit den Teilnehmenden den aktuellen Stand der Entwicklungen und mögliche Prozessgestaltungen an den Hochschulen.
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