Antrittsvorlesung an der NBS: Transparenz und Compliance bei kirchlichen Gebietskörperschaften
Frau Prof. Dr. Claudia Leimkühler, die an der Northern Business School – Hochschule für Management und Sicherheit in Hamburg die Professur für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre innehat, hielt am 11. Juli 2017 ihre Antrittsvorlesung an der NBS. Sie behandelte das Thema "Transparenz und Compliance bei kirchlichen Gebietskörperschaften", welches nicht zuletzt persönlich motiviert war: Bevor Prof. Leimkühler an die NBS kam, war sie von 1995 bis 2008 beim Erzbistum Hamburg, zuletzt als Finanzdirektorin, tätig sowie von 2009 bis 2016 bei der kirchlichen Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands.
Wie es gute akademische Sitte ist, finden an der NBS regelmäßig Antrittsvorlesungen statt, damit neue Professorinnen und Professoren der Hochschule dem Kollegium und den Studierenden sowohl sich selbst als auch ihren Lehrstil vorstellen können. Am 11 Juli 2017 hielten gleich drei neue Mitarbeiter ihre Antrittsvorlesung: Neben Prof. Dr. Harriet Kleiminger und Prof. Dr. Daniel Mohr stellte sich Prof. Dr. Claudia Leimkühler vor, die einen Vortrag zum Thema "Transparenz und Compliance bei kirchlichen Gebietskörperschaften" hielt.
Thematischer Aufhänger war die u. a. im Hamburger Abendblatt getroffene Aussage, große Konfessionen in Deutschland seien so umsatzstark wie die hiesige Automobilindustrie. Die Skepsis der Gesellschaft gegenüber der Kirche als Unternehmer begründete Leimkühler mit der mangelhaften Transparenz kirchlicher Wirtschaftsaktivitäten. Die Kirche sehe sich insbesondere der Erwartungshaltung gegenüber, anerkannte Werte zu vertreten und als gesellschaftliches Vorbild zu agieren.
Ergänzend erläuterte Prof. Leimkühler das System der Überwachung der Kirche, das den einzelnen Instanzen ihre Aufsichts- und Vertretungsbefugnis zuweise. Darüber hinaus gebe es Managementkonzepte, die die Kontrolle der unternehmerischen Tätigkeiten regeln. Deutlich wurde, dass die Managementstruktur der Kirche entgegen der negativen Erwartungshaltung sehr wohl auf die Gewährleistung von Compliance ausgelegt ist.
Leimkühler deckte auch Schwachstellen des Systems auf: Angestrebte Managementziele seien zum Teil widersprüchlich; einzelne Prozessabläufe (z. B. die Rechnungslegung) würden zwischen den Einrichtungen variieren. Die Vortragende resümierte, dass die Kirche zur Sicherstellung von Compliance und Transparenz Standards für die Rechnungslegung, die Einhaltung von Regeln und deren Überwachung definieren müsse.
Wir wünschen Frau Prof. Dr. Leimkühler alles Gute und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit!
Weitere Informationen:
http://www.nbs.de
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