Externen Rat einholen - aber wie?
Keine Hochschule kommt ohne externen Rat aus, wenn sie sich in Studium und Lehre, in der Forschung, in Servicebereichen, Verwaltung und Qualitätsmanagement weiterentwickeln will: Ohne den guten Rat von Beiräten, Gutachter_innen, Fachexpert_innen und Stakeholder_innen geht es nicht. Sie bringen wichtige neue Perspektiven und Ideen ein, geben fachliche und praxisnahe Empfehlungen und tragen auch dazu bei, die Transparenz und Legitimation interner Entscheidungen zu erhöhen.
Externer Rat ist somit wertvoll. Er ist im doppelten Wortsinne aber auch „teuer“: Dem hohen Mehrwert der Einbindung Externer stehen inhaltlich-konzeptionelle Herausforderungen und ein beträchtlicher personeller und zeitlicher Aufwand für die Organisation und Durchführung geeigneter Veranstaltungsformate gegenüber.
Die Einlösung dieser anspruchsvollen Aufgaben ist an vielen Hochschulen dem Zuständigkeitsbereich der Mitarbeiter_innen im Qualitätsmanagement zugeordnet worden. Selbst wenn umfangreichere, mehrstufige Begutachtungsverfahren – das klassische Peer-Review – nach wie vor meist an professionelle Evaluierungsagenturen, also „nach außen“, vergeben werden, sind die QM-Mitarbeiter_innen der Hochschulen doch maßgeblich beteiligt. In der Regel verantworten sie Ausschreibungen und Vergabeverfahren mit und setzen damit wichtige Rahmenbedingungen. Vielen fehlen im Planungsstadium der ins Auge gefassten Maßnahmen derzeit aber noch eigene Erfahrungswerte, die Orientierung geben könnten, und Möglichkeiten, sich mit anderen über Best Practice und Begutachtungsstandards auszutauschen.
Um diese Lücke zu schließen, bietet evalag am 23. November 2017 einen Weiterbildungsworkshop für Hochschulmitarbeitende des Qualitätsmanagements in Studium und Lehre oder des Qualitätsmanagements im Forschungsbereich an, die interne Begutachtungsprozesse mit externer Beteiligung und empfehlender Zielrichtung konzeptionell und/oder organisatorisch umsetzen sollen.
Weitere Informationen:
http://www.evalag.de/weiterbildung
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