Ausschreibung: Wissenschaftspreise für naturwissenschaftliche Grundlagenforschung
Die Schering Stiftung fördert im Bereich der Lebenswissenschaften Spitzenforschung in der biologischen, organisch-chemischen oder humanmedizinischen Grundlagenforschung und vergibt im Jahr 2018 wieder ihre beiden renommierten Wissenschaftspreise.
Ab sofort nehmen wir Nominierungen den Ernst Schering Preis 2018 und den Friedmund Neumann Preis 2018 entgegen.
Vorschlagsdeadline ist der 15.12.2017
Der mit 50.000 Euro dotierte ERNST SCHERING PREIS ist einer der renommiertesten deutschen Wissenschaftspreise. Die Schering Stiftung zeichnet damit jährlich herausragende WissenschaftlerInnen aus, deren bahnbrechende Forschungsarbeit neue inspirierende Modelle oder grundlegende Wissensveränderungen im Bereich der Biomedizin hervorgebracht hat.
Folgende Vorschlagskriterien sind zu beachten:
- Nominiert werden können nationale oder internationale WissenschaftlerInnen (Einzelpersonen):
--> die im Bereich der Biomedizin an biologischer, medizinischer und chemischer Grundlagenforschung arbeiten.
--> deren bahnbrechende Forschungsarbeit neue inspirierende Modelle oder grundlegende Wissensveränderungen in der Biomedizin hervorgebracht hat.
--> Dabei ist unerheblich, wann die Forschungsleistung erbracht wurde.
- Es gibt keine Altersbeschränkung.
- Vorschlagsberechtigt sind wissenschaftliche Persönlichkeiten und Forschungsinstitutionen, die detaillierte Kenntnisse über die Forschungsleistung der/des Nominierten besitzen.
- Selbstnominierungen sind nicht möglich.
NachwuchswissenschaftlerInnen, die herausragende Arbeiten in der humanbiologischen, organisch-chemischen oder humanmedizinischen Grundlagenforschung erbracht haben, zeichnet die Schering Stiftung jährlich mit dem FRIEDMUND NEUMANN PREIS aus. Er richtet sich an junge WissenschaftlerInnen, die nach der Promotion bereits ein eigenständiges wissenschaftliches Profil entwickelt haben, mit dem Ziel, die wissenschaftliche Etablierung zu unterstützen. Er ist mit 10.000 Euro dotiert.
Folgende Vorschlagskriterien sind zu beachten:
- Nicht länger als 6 Jahre zurückliegende Promotion mit herausragendem Ergebnis (begründete Ausnahmen sind möglich)
- Exzellente wissenschaftliche Arbeiten in der humanbiologischen, organisch-chemischen oder humanmedizinischen Grundlagenforschung
- Der/die NachwuchswissenschaftlerIn sollte ein eigenständiges wissenschaftliches Profil mit Zukunftspotenzial entwickelt haben sowie selbständig und losgelöst von der/dem BetreuerIn arbeiten. So wird zum Beispiel mindestens eine LetztautorInnenschaft vorausgesetzt.
- Grundsätzlich werden Personen nicht berücksichtigt, die bereits eine unbefristete Professur oder eine äquivalente Dauerposition innehaben.
- In Deutschland tätig
- Selbstnominierungen sind nicht möglich.
Weitere Informationen:
http://www.scheringstiftung.de/index.php?option=com_content&view=category&layout=blog&id=38&Itemid=28&lang=de
http://www.scheringstiftung.de/index.php?option=com_content&view=category&layout=blog&id=89&Itemid=190&lang=de