Ausschreibung: Deutscher Journalistenpreis Neurologie 2018
Bewerbungen für den mit insgesamt 5000 Euro dotierten Deutschen Journalistenpreis Neurologie 2018 können ab sofort bis zum 6. Juni 2018 eingereicht werden. Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) prämiert seit 2008 exzellente journalistische Berichterstattung zu neurologischen Themen in Hörfunk, Fernsehen, Print- und Online-Medien. Die feierliche Preisverleihung findet am 30. Oktober 2018 im Rahmen des 91. DGN-Kongresses in Berlin statt.
220 Millionen Menschen leiden nach Erhebungen des European Brain Council in Europa an einer neurologischen Erkrankung. Die häufigsten sind Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Schlaganfall und Demenz, dazu kommen Multiple Sklerose, Epilepsien, Morbus Parkinson und viele weitere Erkrankungen des Gehirns, des Rückenmarks, der Nerven und der Muskeln. Die Neurologie verzeichnet in den vergangenen Jahren Fortschritte wie kaum eine andere medizinische Disziplin. „Für viele schwere Erkrankungen stehen heute Therapien zur Verfügung, die vor 20 Jahren noch nicht einmal denkbar gewesen wären. Und das Innovationspotenzial ist nach wie vor enorm“, sagt Professor Hans-Christoph Diener, Pressesprecher der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN). „Qualitätsjournalismus, der medizinisch, gesellschaftlich und gesundheitspolitisch relevante Themen aufgreift und laienverständlich aufbereitet, leistet einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung und Versorgung neurologischer Patienten.“
Die DGN würdigt seit 2008 jährlich die besten journalistischen Arbeiten zu neuromedizinischen Themen mit dem Deutschen Journalistenpreis Neurologie. Prämiert werden Beiträge, die sich durch sorgfältige Recherche, redaktionelle Unabhängigkeit und allgemeinverständliche Aufbereitung auszeichnen. Über die Beiträge entscheidet eine Jury aus vier renommierten Neurologen und vier namhaften Journalisten. Die Auszeichnung ist mit einem Preisgeld von 5000 Euro verbunden, das zu gleichen Teilen auf die beiden Kategorien „Wort“ und „Elektronische Medien“ verteilt wird. Das Preisgeld ist – ohne Industriebeteiligung – ausschließlich von der Fachgesellschaft gestiftet.
Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigt sind Journalistinnen und Journalisten aus den Bereichen Film, Fernsehen, Radio, Print und Web, die zu neurologischen Themen publizieren. Journalistische Arbeiten können in den Kategorien „Wort“ (Zeitungen, Zeitschriften, Internet-Texte) oder „Elektronische Medien“ (Hörfunk, Film, Video, Fernsehen, Multimedia, Social Media) eingereicht werden. Die Beiträge müssen zwischen dem 19. April 2017 und dem 5. Juni 2018 in einem deutschsprachigen Publikumsmedium veröffentlicht worden sein und dürfen zum Zeitpunkt der Einreichung noch nicht prämiert worden sein. Pro Autor oder Autorenteam kann nur ein Beitrag eingereicht werden.
Bewerbungsunterlagen
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich per E-Mail bzw. digital und muss enthalten: Name, Anschrift, Geburtsdatum und kurzen Lebenslauf der Autorin/des Autors; Titel und Datum der Veröffentlichung sowie eine Kurzbeschreibung des Publikationsorgans; für Printmedien ein gut lesbares PDF-Dokument des Textes; für Rundfunk- und TV-Beiträge eine MP3- oder MPEG-4-Datei; für Online-Beiträge einen Link oder ein PDF-Dokument.
Die Bewerbungsunterlagen sind bis Dienstag, 6. Juni 2018, bei der Pressestelle der Deutschen Gesellschaft für Neurologie per E-Mail und/oder Download-Link (bei größeren Dateimengen) einzureichen.
Weitere Informationen im Internet
www.dgn.org/presse/journalistenpreis
Pressestelle der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN)
c/o albertZWEI media GmbH
Oettingenstraße 25, 80538 München
E-Mail: presse@dgn.org
Tel.: +49 (0)89 46148622
Mit der Bitte um Veröffentlichung und Weiterleitung an Kolleginnen und Kollegen
Weitere Informationen:
https://www.dgn.org/presse/pressemitteilungen/56-pressemitteilung-2018/3524-ausschreibung-deutscher-journalistenpreis-neurologie-2018