Studienqualität in der Akkreditierung überprüfen
Positionspapier des Wissenschaftsrates „wichtige Unterstützung“
Der Vorsitzende des Akkreditierungsrates, Professor Dr. Reinhold R. Grimm, begrüßt das soeben vom Wissenschaftsrat verabschiedete Positionspapier zur Hochschulbildung im Anschluss an den Hochschulpakt 2020. „Die Betreuungsrelation ist in der Tat eine grundlegende Voraussetzung für die Entwicklung der Studienqualität. Dankenswerterweise hat der Wissenschaftsrat, zusammen mit Studienerfolg und Studiendauer, gerade diesen Aspekt hervorgehoben“, so Grimm.
Die Akkreditierung müsse künftig verstärkt diese vom Wissenschaftsrat herausgestellten Qualitätskriterien für die angebotenen Studiengänge überprüfen: „Mit Wirkung zum 01.01.2018 hat das Akkreditierungssystem eine neue gesetzliche Grundlage erhalten. Damit werden künftig alle Akkreditierungsentscheidungen vom Akkreditierungsrat getroffen. Dies bietet erstmals die Gelegenheit, wesentliche Qualitätsgesichtspunkte vergleichend und einheitlich zu überprüfen und auf Mängel aufmerksam zu machen.“ Das Positionspapier des Wissenschaftsrates sei dafür eine wichtige Unterstützung.
Der Akkreditierungsrat ist das zentrale Beschlussgremium der Stiftung Akkreditierungsrat (vormals Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland). Die Stiftung mit Sitz in Bonn wurde von den 16 Bundesländern eingerichtet und mit der Organisation des deutschen Akkreditierungssystems beauftragt. Seit Inkrafttreten des Staatsvertrags zum 01.01.2018 besteht die Hauptaufgabe darin, Entscheidungen über Programm- und Systemakkreditierungen sowie über alternative Verfahren zu treffen.
Weitere Informationen:
Stiftung Akkreditierungsrat
Dr. Olaf Bartz
Geschäftsführer
Adenauerallee 73
53113 Bonn
Tel: (0228) 338306-0
Fax: (0228) 338306-79
bartz@akkreditierungsrat.de
Weitere Informationen:
http://www.akkreditierungsrat.de
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