Schutz vor Fluglärm per Gesetz verbessern
Das Öko-Institut und das Büro GeräuscheRechner haben im Auftrag des Umweltbundesamtes das Fluglärmschutzgesetz analysiert. Sie stellen fest, dass vor allem die derzeit geltenden gesetzlichen Grenzwerte gesenkt werden müssen, nach denen die Lärmschutzzonen eingerichtet werden
Der Bundestag entscheidet in dieser Legislaturperiode, ob die gesetzlichen Anforderungen des Fluglärmschutzgesetzes ausreichen, um die menschliche Gesundheit vor Fluglärm zu schützen. Nun liegt der Fluglärmbericht der Bundesregierung vor, der aktuell in der Länder- und Verbändebeteiligung diskutiert wird. Als Vorarbeit haben das Öko-Institut und das Büro GeräuscheRechner im Auftrag des Umweltbundesamtes das Fluglärmschutzgesetz analysiert. Sie stellen fest, dass vor allem die derzeit geltenden gesetzlichen Grenzwerte gesenkt werden müssen, nach denen die Lärmschutzzonen eingerichtet werden. Dies gewährleistet zwar mehr passiven Schallschutz, ist jedoch zugleich nur ein Schritt, um die Bevölkerung vor den Belastungen des Fluglärms zu schützen. Dafür muss insbesondere der aktive Schallschutz gestärkt und rechtlich verpflichtend verankert werden.
Aktiver Schallschutz: Belästigung durch Fluglärm stärker vermeiden
Die Bevölkerung rund um einen Flughafen fühlt sich durch Fluglärm belästigt oder beeinträchtigt. Bislang mussten die Flughafenbetreiber vor allem in bauliche Maßnahmen zum Schallschutz investieren. Damit wird zwar ein höherer Schutz innerhalb eines Wohnhauses erreicht, an der Fluglärmsituation insgesamt ändert dies aber nichts. Öko-Institut und GeräuscheRechner stellen deshalb in ihrem Gutachten fest, dass Maßnahmen des aktiven Schallschutzes künftig im Gesetz größere Berücksichtigung finden müssen.
Aktiver Schallschutz will dabei den Lärm direkt an der Quelle mindern – also den Lärm, der von den Flugzeugen und vom Fliegen selbst ausgeht. Dazu gehört beispielsweise der Einsatz moderner, geräuscharmer Flugzeuge. Flugrouten bzw. deren Verlauf können angepasst werden, um Siedlungsgebiete gezielt zu umfliegen, Landebahnen aus größerer Höhe angeflogen und Lärmpausen im Umfeld von Flughäfen geschaffen werden.
„Es müssen verpflichtende Regelungen dafür geschaffen werden, dass Fluglärm möglichst weitgehend vermieden wird“, fasst Silvia Schütte vom Öko-Institut zusammen. „Dazu gehört zum Beispiel, Fluggerät wie Triebwerke nach aktuellem Stand zu modernisieren oder auszutauschen.“ Lärm an der Quelle zu vermeiden, sollte dabei gegenüber anderen Maßnahmen die höhere Priorität genießen.
Grenzwerte senken, Gesundheit schützen
Schlafstörungen, Herzinsuffizienz, depressive Erkrankungen oder Lernschwierigkeiten bei Kindern – die möglichen Folgen von Fluglärm sind nachweislich teilweise schwerwiegender als bei Verabschiedung des bisherigen Fluglärmschutzgesetzes angenommen. Die Expertinnen und Experten empfehlen daher, die bislang im Fluglärmschutzgesetz festgelegten Grenzwerte um mindestens 5 bis 10 Dezibel (dB(A)) abzusenken.
„Die Lärmwirkungsforschung zeigt, dass die bisher im Gesetz vorgesehenen Werte keinen ausreichenden Schutz vor den negativen Auswirkungen von Fluglärm bieten“, fügt Dr. Bettina Brohmann, Expertin für Lärmwirkungsforschung am Öko-Institut hinzu. „Neben erheblichen Belästigungswirkungen ist das Risiko mentaler Erkrankungen im Zusammenhang mit Fluglärm zu beobachten.“
Umfassende Evaluation des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm
Die Bundesregierung hatte bereits 2007 das Fluglärmschutzgesetz überarbeitet. Nach einer im Gesetz selbst festgelegten 10-Jahres-Frist soll nun überprüft werden, ob das Gesetz dem aktuellen Stand der Luftfahrttechnik und den aktuellen Erkenntnissen der Lärmwirkungsforschung angepasst werden muss. Das Gutachten des Öko-Instituts und des Büros GeräuscheRechner wertet umfassend die existierenden gesetzlichen Regelungen, die technischen Möglichkeiten zum Schutz vor Fluglärm sowie die gesundheitlichen Auswirkungen von Fluglärm aus. Die Empfehlungen können nun für die Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen herangezogen werden.
„Weiterentwicklung der rechtlichen Regelungen zum Schutz vor Fluglärm – Gutachten zur Evaluation des Fluglärmschutzgesetzes“ von Öko-Institut und GeräuscheRechner https://www.oeko.de/publikationen/p-details/weiterentwicklung-der-rechtlichen-regelungen-zum-schutz-vor-fluglaerm-1/
Vorgängergutachten “Evaluation der 2. Fluglärmschutzverordnung“ von Öko-Institut, GeräuscheRechner und Rechtsanwalt Tobias Lieber https://www.oeko.de/publikationen/p-details/evaluation-der-2-fluglaermschutzverordnung-2015/
Ansprechpartnerin am Öko-Institut zur Evaluation des Fluglärmschutzgesetzes:
Silvia Schütte
Rechtsanwältin im Institutsbereich
Umweltrecht & Governance
Öko-Institut e.V., Büro Darmstadt
Telefon: +49 1651 8191 134
E-Mail: s.schuette(at)oeko.de
Ansprechpartner bei GeräuscheRechner zum baulichen Schallschutz:
Henning Arps
Sachverständiger für Schallimmissionsschutz
Büro GeräuscheRechner, Hildesheim
Telefon: +49 5121 708380
E-Mail: arps(at)gerauesche-rechner.de
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